Stadtwerke Neuruppin müssen Durchleitung gewähren
Das Stromunternehmen LichtBlick hat vor einem Zivilgericht erreicht, dass die Stadtwerke Neuruppin LichtBlick den Netzzugang rückwirkend zum 1. Mai gewähren und ihr Stromnetz so auch neuen Anbietern öffnen müssen. LichtBlick war diesen Weg gegangen, weil ein im Oktober 2005 eingereichter Missbrauchsantrag bei der zuständigen Landesregulierungsbehörde Brandenburg fehlgeschlagen war.
Die Stadtwerke Neuruppin hatten argumentiert, die von LichtBlick in ihrem Netzgebiet gewonnen Kunden würden den so genannten Cosinus Phi (cos phi) nicht einhalten. Diese Phasenverschiebung zwischen Wirk- und Blindstrom wird allerdings bei Haushaltskunden gar nicht gemessen, weil sie ausnahmslos immer den vorgeschriebenen Wert von 0,9 überschreiten. "Nur in Neuruppin soll alles anders sein, behaupteten die Stadtwerke und leiteten daraus den Anspruch ab, nur sie könnten die Kunden mit Strom versorgen. Auf eine solch absurde Argumentation war bisher noch kein Netzbetreiber gekommen", meint LichtBlick-Geschäftsführer Heiko von Tschischwitz.
Die Stadtwerke Neuruppin hatten argumentiert, die von LichtBlick in ihrem Netzgebiet gewonnen Kunden würden den so genannten Cosinus Phi (cos phi) nicht einhalten. Diese Phasenverschiebung zwischen Wirk- und Blindstrom wird allerdings bei Haushaltskunden gar nicht gemessen, weil sie ausnahmslos immer den vorgeschriebenen Wert von 0,9 überschreiten. "Nur in Neuruppin soll alles anders sein, behaupteten die Stadtwerke und leiteten daraus den Anspruch ab, nur sie könnten die Kunden mit Strom versorgen. Auf eine solch absurde Argumentation war bisher noch kein Netzbetreiber gekommen", meint LichtBlick-Geschäftsführer Heiko von Tschischwitz.