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VEA begrüßt Grundversorgungsabkommen
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) bewertet den Verordnungs-Entwurf für die Grundversorgung mit Gas und Strom positiv. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die "Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich" jetzt dem Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.
"Endlich erhalten die Verbraucher fairere Bedingungen und die Möglichkeit, sich gegen Irrtümer und falsche Berechnungen zu wehren, wie von uns gefordert", erklärt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Besonders das Gebot verständlicher Rechnungen und die Möglichkeit, zweifelhafte Forderungen gerichtlich klären zu lassen, ohne dass der Versorger mit einer Unterbrechung der Strom- und Gaslieferung drohen darf, lobte Panitz.
„Der Wechsel des Energieversorgers wird durch die Verordnungen spürbar erleichtert. So sind Gebühren für den Lieferantenwechsel jetzt verboten. Das wird dem Wettbewerb zugute kommen“, meint der VEA-Geschäftsführer. Auf Zustimmung des VEA stößt auch die jetzt frühere Benachrichtigungspflicht bei Preis- und Vertragsänderungen.
"Endlich erhalten die Verbraucher fairere Bedingungen und die Möglichkeit, sich gegen Irrtümer und falsche Berechnungen zu wehren, wie von uns gefordert", erklärt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Besonders das Gebot verständlicher Rechnungen und die Möglichkeit, zweifelhafte Forderungen gerichtlich klären zu lassen, ohne dass der Versorger mit einer Unterbrechung der Strom- und Gaslieferung drohen darf, lobte Panitz.
„Der Wechsel des Energieversorgers wird durch die Verordnungen spürbar erleichtert. So sind Gebühren für den Lieferantenwechsel jetzt verboten. Das wird dem Wettbewerb zugute kommen“, meint der VEA-Geschäftsführer. Auf Zustimmung des VEA stößt auch die jetzt frühere Benachrichtigungspflicht bei Preis- und Vertragsänderungen.