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Stromnetzentgelte in Hessen sollen sinken
Die Stromnetzentgelte in Hessen sollen durchschnittlich um mehr als zehn Prozent sinken. Entsprechende Ankündigungsschreiben des Hessischen Wirtschaftsministeriums wurden nach Prüfung der Anträge von zehn der 37 regionalen Stromnetzbetreiber, für die das hessische Wirtschaftsministerium als Landesregulierungsbehörde zuständig ist verschickt. "Die bisherigen Prüfungen der Anträge der übrigen 27 Stromnetzbetreiber lassen ebenfalls Absenkungen von rund zehn Prozent erwarten. Endgültige Entscheidungen werden erst in einigen Wochen getroffen, da die Netzbetreiber um eine Fristverlängerung für neue Stellungnahmen gebeten haben." Das sagte Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel in Wiesbaden.
Der Minister äußerte, er sei aus zwei Gründen zufrieden mit diesem Zwischenergebnis: "Zum einen ist es gut für den künftigen Wettbewerb im Strommarkt, dass das neue Energiewirtschaftsgesetz wirkt. Erstmals wird der monopolistische Flaschenhals der Stromnetze streng vorab reguliert, damit neue und günstigere Stromanbieter künftig faire Chancen haben. Zum anderen zeigen die Netzentgeltprüfungen, dass es gerechtfertigt war, in Hessen zum 1.1.2006 die Anträge auf Erhöhung der Endkundenstrompreise der 50 Stromverteilunternehmen nicht zu genehmigen. Denn wenn die Netzentgelte für die Stromdurchleitung künftig sinken und die Gewinne der Stromunternehmen hoch sind, dürfen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität die beantragten Preissteigerungen nicht genehmigt werden." Der Anteil der Netzkosten am Endkundenstrompreis betrage bis zu 40 Prozent, erläuterte der Minister.
Entgelte für den Zugang zu den Stromnetzen bedürfen nach § 23a des Energiewirtschaftsgesetzes der Genehmigung der Regulierungsbehörde. Für die Entscheidungen zuständig sind die Landesregulierungsbehörden für Anträge von Netzbetreibern, deren Netz nicht über das Gebiet eines Landes hinausreicht und an deren Netz nicht mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Alle übrigen Netzbetreiber, also insbesondere die der großen überregionalen Netze, reguliert die Bundesnetzagentur. Das Hessische Wirtschaftsministerium ist die Landesregulierungsbehörde in Hessen.
Ferner bekräftigte der Minister erneut die Notwendigkeit einer strengen Endkundenpreiskontrolle: "Solange private Stromkunden nur unzureichende Wahlmöglichkeiten haben, weil es noch keinen echten Wettbewerb gibt, muss eine strenge Endpreiskontrolle verhindern, dass die Stromkunden ausgebeutet werden. Erst wenn dank der neuen Netzregulierung und so verbesserter Chancen für günstigere Stromanbieter voller Wettbewerb um Stromverbraucher entstanden ist, muss und wird die Preiskontrolle der Länder entfallen. Fachleute erwarten dies für Mitte nächsten Jahres."
Der Minister äußerte, er sei aus zwei Gründen zufrieden mit diesem Zwischenergebnis: "Zum einen ist es gut für den künftigen Wettbewerb im Strommarkt, dass das neue Energiewirtschaftsgesetz wirkt. Erstmals wird der monopolistische Flaschenhals der Stromnetze streng vorab reguliert, damit neue und günstigere Stromanbieter künftig faire Chancen haben. Zum anderen zeigen die Netzentgeltprüfungen, dass es gerechtfertigt war, in Hessen zum 1.1.2006 die Anträge auf Erhöhung der Endkundenstrompreise der 50 Stromverteilunternehmen nicht zu genehmigen. Denn wenn die Netzentgelte für die Stromdurchleitung künftig sinken und die Gewinne der Stromunternehmen hoch sind, dürfen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität die beantragten Preissteigerungen nicht genehmigt werden." Der Anteil der Netzkosten am Endkundenstrompreis betrage bis zu 40 Prozent, erläuterte der Minister.
Entgelte für den Zugang zu den Stromnetzen bedürfen nach § 23a des Energiewirtschaftsgesetzes der Genehmigung der Regulierungsbehörde. Für die Entscheidungen zuständig sind die Landesregulierungsbehörden für Anträge von Netzbetreibern, deren Netz nicht über das Gebiet eines Landes hinausreicht und an deren Netz nicht mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind. Alle übrigen Netzbetreiber, also insbesondere die der großen überregionalen Netze, reguliert die Bundesnetzagentur. Das Hessische Wirtschaftsministerium ist die Landesregulierungsbehörde in Hessen.
Ferner bekräftigte der Minister erneut die Notwendigkeit einer strengen Endkundenpreiskontrolle: "Solange private Stromkunden nur unzureichende Wahlmöglichkeiten haben, weil es noch keinen echten Wettbewerb gibt, muss eine strenge Endpreiskontrolle verhindern, dass die Stromkunden ausgebeutet werden. Erst wenn dank der neuen Netzregulierung und so verbesserter Chancen für günstigere Stromanbieter voller Wettbewerb um Stromverbraucher entstanden ist, muss und wird die Preiskontrolle der Länder entfallen. Fachleute erwarten dies für Mitte nächsten Jahres."