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ÜWAG reicht Klage gegen das Land Hessen ein
Im September letzten Jahres hat das Energieversorgungsunternehmen ÜWAG beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung einen Antrag zur Genehmigung eines neuen Tarifs für die Grundversorgung eingereicht. Da das Land Hessen bis heute nicht darüber entschieden hat, klagt die ÜWAG die Preisgenehmigung nun beim Verwaltungsgericht Kassel ein.
"Wir haben alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht und machen nun unseren Rechtsanspruch auf Erlass der beantragten Tarifpreisgenehmigung geltend", erläutert ÜWAG-Vorstand Günter Bury. "Die Erteilung der Genehmigung ist von enormer wirtschaftlicher Bedeutung für die ÜWAG. Das Land Hessen verweigert bislang die Genehmigung ausschließlich aus politischen Gründen; das ist rechtswidrig."
Mit dem "Antrag auf Genehmigung der Anhebung der Strompreise in der Grundversorgung nach § 36 EnWG" soll der ÜWAG-Tarif um 5,3 Prozent angehoben werden. Das Unternehmen begründet dies mit den im letzten Jahr gestiegenen Strombeschaffungspreisen. Mit internen Effizienzbemühungen sei dies nicht aufzufangen gewesen, darum müsse der Energieversorger einen Teil der Preissteigerungen an seine Kunden weitergeben, so der ÜWAG-Vorstand. Die müssen mit einer Erhöhung der jährlichen Stromrechnung um 34 Euro rechnen.
"Wir haben alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingereicht und machen nun unseren Rechtsanspruch auf Erlass der beantragten Tarifpreisgenehmigung geltend", erläutert ÜWAG-Vorstand Günter Bury. "Die Erteilung der Genehmigung ist von enormer wirtschaftlicher Bedeutung für die ÜWAG. Das Land Hessen verweigert bislang die Genehmigung ausschließlich aus politischen Gründen; das ist rechtswidrig."
Mit dem "Antrag auf Genehmigung der Anhebung der Strompreise in der Grundversorgung nach § 36 EnWG" soll der ÜWAG-Tarif um 5,3 Prozent angehoben werden. Das Unternehmen begründet dies mit den im letzten Jahr gestiegenen Strombeschaffungspreisen. Mit internen Effizienzbemühungen sei dies nicht aufzufangen gewesen, darum müsse der Energieversorger einen Teil der Preissteigerungen an seine Kunden weitergeben, so der ÜWAG-Vorstand. Die müssen mit einer Erhöhung der jährlichen Stromrechnung um 34 Euro rechnen.