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Weitergabe der Netzentgeltabsenkung gefordert
Der sächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD) hat alle Stromversorger in Sachsen aufgefordert, Netzentgeltsenkungen umgehend an die Kunden weiterzugeben. "Wir haben die Preiserhöhungen für die Grundversorgung für Haushalt und Gewerbe Anfang des Jahres nur unter Vorbehalt genehmigt. Geben die Unternehmen die sinkenden Netzentgelte nicht freiwillig an die Kunden weiter, dann werden wir die Genehmigungen widerrufen", erklärte der Minister.
Nach § 12 Bundestarifverordnung Elektrizität (BTOElt) kann die Preisgenehmigung widerrufen werden, wenn die im Preis enthaltenen Netzkosten bzw. in Rechnung gestellten Entgelte für den Netzzugang infolge einer Netzentgeltgenehmigung gesenkt werden müssen. Von einem Widerruf könne abgesehen werden, wenn das Versorgungsunternehmen den Preisvorteil an die Kunden weitergibt und dies öffentlich bekannt macht.
Die bisher erteilten Bescheide über die Entgelte, die ein Netzeigentümer von einem anderen Anbieter für die Durchleitung fordern kann, sind auf der Startseite des sächsischen Wirtschafts- und Arbeitsministeriums unter www.smwa.sachsen.de veröffentlicht. Hier können die Verbraucher auch nachrechnen lassen, ob ihre Rechnung für die Netzkosten stimmt.
Nach § 12 Bundestarifverordnung Elektrizität (BTOElt) kann die Preisgenehmigung widerrufen werden, wenn die im Preis enthaltenen Netzkosten bzw. in Rechnung gestellten Entgelte für den Netzzugang infolge einer Netzentgeltgenehmigung gesenkt werden müssen. Von einem Widerruf könne abgesehen werden, wenn das Versorgungsunternehmen den Preisvorteil an die Kunden weitergibt und dies öffentlich bekannt macht.
Die bisher erteilten Bescheide über die Entgelte, die ein Netzeigentümer von einem anderen Anbieter für die Durchleitung fordern kann, sind auf der Startseite des sächsischen Wirtschafts- und Arbeitsministeriums unter www.smwa.sachsen.de veröffentlicht. Hier können die Verbraucher auch nachrechnen lassen, ob ihre Rechnung für die Netzkosten stimmt.