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Energieversorger: 15% weniger kostenlose Zertifikate
Die deutschen Energieversorger und Industrieunternehmen müssen in der ab 2008 beginnenden zweiten Runde des Emissionshandels ihren Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) wesentlich stärker reduzieren als in der ersten Periode. Nach den heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vom Bundeskabinett beschlossenen Handelsregeln (Nationaler Allokationsplan) müssen die am Emissionshandel beteiligten Unternehmen ihren Kohlendioxidausstoß zwischen 2008 und 2012 um 15 Millionen Tonnen jährlich gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2000-2002 reduzieren. In der noch bis 2007 laufenden ersten Handelsrunde sind es lediglich 2 Millionen Tonnen pro Jahr.
Mit dem Nationalen Allokationsplan (Zuteilungsplan) werden die Emissionsbudgets für den Ausstoß von Treibhausgasen in der zweiten Periode des europäischen Emissionshandels (2008-2012) festgelegt. Der Plan beinhaltet Emissionsobergrenzen für alle Sektoren (Energie, Industrie, Verkehr, Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen). Er enthält auch die Regeln für die Zuteilung der Emissionszertifikate an die teilnehmenden Unternehmen. Diese Unternehmen können CO2 nur ausstoßen, wenn sie dafür die erforderlichen Zertifikate besitzen. Emittiert eine Anlage mehr CO2, müssen Zertifikate dazu gekauft werden, wird weniger Kohlendioxid ausgestoßen, können diese verkauft werden.
Die Energieversorger erhalten 15 Prozent weniger kostenlose Zertifikate als bisher. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Stromversorger jetzt schon den Marktwert der Zertifikate, die ihnen für die noch bis 2007 laufende erste Handelsrunde kostenlos zugeteilt wurden, in den Strompreis einkalkulieren und an ihre Kunden weitergeben. Dadurch erzielen die Energiekonzerne Zusatzgewinne in Milliardenhöhe. Die geringere Ausstattung mit Zertifikaten führt zu einer teilweisen Abschöpfung solcher Zusatzgewinne.
Mit dem Nationalen Allokationsplan (Zuteilungsplan) werden die Emissionsbudgets für den Ausstoß von Treibhausgasen in der zweiten Periode des europäischen Emissionshandels (2008-2012) festgelegt. Der Plan beinhaltet Emissionsobergrenzen für alle Sektoren (Energie, Industrie, Verkehr, Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen). Er enthält auch die Regeln für die Zuteilung der Emissionszertifikate an die teilnehmenden Unternehmen. Diese Unternehmen können CO2 nur ausstoßen, wenn sie dafür die erforderlichen Zertifikate besitzen. Emittiert eine Anlage mehr CO2, müssen Zertifikate dazu gekauft werden, wird weniger Kohlendioxid ausgestoßen, können diese verkauft werden.
Die Energieversorger erhalten 15 Prozent weniger kostenlose Zertifikate als bisher. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Stromversorger jetzt schon den Marktwert der Zertifikate, die ihnen für die noch bis 2007 laufende erste Handelsrunde kostenlos zugeteilt wurden, in den Strompreis einkalkulieren und an ihre Kunden weitergeben. Dadurch erzielen die Energiekonzerne Zusatzgewinne in Milliardenhöhe. Die geringere Ausstattung mit Zertifikaten führt zu einer teilweisen Abschöpfung solcher Zusatzgewinne.