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VKU hält Effizienzvorgaben für nicht erreichbar
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält die Effizienzvorgaben der Bundesnetzagentur für nicht erreichbar. Er befürchtet weitere massive Erlöseinbußen für Stadtwerke bei Einführung des Regulierungskonzepts. "Die Ausschöpfung aller Effizienzreserven bei Netzbetreibern in nur 6 - 8 Jahren ist nicht möglich. Schließlich haben wir es mit einer anlagenintensiven Branche zu tun, und diese technischen Anlagen haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 30 Jahren und mehr," sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels. "Stadtwerke haben im Interesse einer sicheren Versorgung sehr gut funktionierende Strom- und Gasnetze geschaffen. Dafür sollen sie jetzt faktisch bestraft werden. Das ist absurd."
Das Konzept der Bundesnetzagentur sieht vor, dass Effizienzvorgaben auch auf bereits getätigte Investitionen gemacht werden sollen. Netzbetreiber werden dadurch gezwungen, einen Teil ihrer Netze sofort abzuschreiben. Auf diese Weise würde kommunales Vermögen in Millionenhöhe vernichtet. "Unter dem Deckmantel der Anreizregulierung geht es nur darum, Kosten abzuerkennen, um schnellstmöglich zu weiteren Preissenkungen zu kommen. Das ist nicht hinnehmbar", so Wübbels weiter. Die Investitionen der Stadtwerke und ihrer kommunalen Eigner in eine hochwertige Netzinfrastruktur müssten uneingeschränkt als Kosten anerkannt werden.
Bereits in den letzten Wochen war es zu Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der kommunalen Wirtschaft und Regulierungsbehörden gekommen, weil kalkulatorische Kosten, wie z. B. die Gewerbesteuer nicht in voller Höhe anerkannt werden sollen. In zahlreichen Schreiben hatten sich daraufhin Vertreter von Stadtwerken an ihre Bundestagsabgeordneten und Bundeswirtschaftsminister Glos gewandt, um auf die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Unternehmen und die dahinter stehenden Städte und Gemeinden hinzuweisen.
Das Konzept der Bundesnetzagentur sieht vor, dass Effizienzvorgaben auch auf bereits getätigte Investitionen gemacht werden sollen. Netzbetreiber werden dadurch gezwungen, einen Teil ihrer Netze sofort abzuschreiben. Auf diese Weise würde kommunales Vermögen in Millionenhöhe vernichtet. "Unter dem Deckmantel der Anreizregulierung geht es nur darum, Kosten abzuerkennen, um schnellstmöglich zu weiteren Preissenkungen zu kommen. Das ist nicht hinnehmbar", so Wübbels weiter. Die Investitionen der Stadtwerke und ihrer kommunalen Eigner in eine hochwertige Netzinfrastruktur müssten uneingeschränkt als Kosten anerkannt werden.
Bereits in den letzten Wochen war es zu Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der kommunalen Wirtschaft und Regulierungsbehörden gekommen, weil kalkulatorische Kosten, wie z. B. die Gewerbesteuer nicht in voller Höhe anerkannt werden sollen. In zahlreichen Schreiben hatten sich daraufhin Vertreter von Stadtwerken an ihre Bundestagsabgeordneten und Bundeswirtschaftsminister Glos gewandt, um auf die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Unternehmen und die dahinter stehenden Städte und Gemeinden hinzuweisen.