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Netzagentur schafft Vorraussetzungen für Wettbewerb
Die Bundesnetzagentur hat nach dem Scheitern freiwilliger Einigungsversuche des Markts einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt. Damit werden erstmals detaillierte Marktregeln für Netzbetreiber und Lieferanten rechtsverbindlich.
Mit dem Beschluss werden standardisierbare Geschäftsprozesse (vor allem Lieferantenwechsel, Ein- und Auszüge und Zählerstand-/ Zählwerteübermittlung) rechtsverbindlich, über deren Erforderlichkeit am Markt weitgehend Einigkeit besteht. Außerdem wurde über ein zum elektronischen Datenaustausch erforderliches, bundeseinheitliches Datenformat (EDIFACT) und dessen Einführung entschieden. Aufgrund der bei vielen Netzbetreibern vorzunehmenden EDV-Umstellungen hat die Bundesnetzagentur eine Umsetzungsfrist bis zum 1. August 2007 eingeräumt. Die elektronische Ausgestaltung der Netznutzungsabrechung muss erst zum 1. Oktober 2007 umgesetzt sein, da hier noch mehr Umsetzungsarbeiten zu leisten sind.
Die von dem Beschluss der Bundesnetzagentur ausgehende Rechtssicherheit kommt damit vor allem bundesweit agierenden Stromlieferanten und den von ihnen belieferten Kunden zugute. Daher erwartet die Bundesnetzagentur eine Belebung des Wettbewerbs.
Seit der Liberalisierung des Strommarkts im Jahre 1998 hat sich die mangelnde Verbindlichkeit und vor allem die je nach Netzbetreiber unterschiedliche Ausgestaltung der Lieferantenwechselprozesse und des im normalen Geschäftsbetrieb anfallenden Informationsaustauschs als großer Hemmschuh für Lieferanten bei der netzgebietsübergreifenden Belieferung von Kunden erwiesen. Dies war ein Wettbewerbsnachteil und eine Markteintrittsbarriere für neue Stromlieferanten.
Mit dem Beschluss werden standardisierbare Geschäftsprozesse (vor allem Lieferantenwechsel, Ein- und Auszüge und Zählerstand-/ Zählwerteübermittlung) rechtsverbindlich, über deren Erforderlichkeit am Markt weitgehend Einigkeit besteht. Außerdem wurde über ein zum elektronischen Datenaustausch erforderliches, bundeseinheitliches Datenformat (EDIFACT) und dessen Einführung entschieden. Aufgrund der bei vielen Netzbetreibern vorzunehmenden EDV-Umstellungen hat die Bundesnetzagentur eine Umsetzungsfrist bis zum 1. August 2007 eingeräumt. Die elektronische Ausgestaltung der Netznutzungsabrechung muss erst zum 1. Oktober 2007 umgesetzt sein, da hier noch mehr Umsetzungsarbeiten zu leisten sind.
Die von dem Beschluss der Bundesnetzagentur ausgehende Rechtssicherheit kommt damit vor allem bundesweit agierenden Stromlieferanten und den von ihnen belieferten Kunden zugute. Daher erwartet die Bundesnetzagentur eine Belebung des Wettbewerbs.
Seit der Liberalisierung des Strommarkts im Jahre 1998 hat sich die mangelnde Verbindlichkeit und vor allem die je nach Netzbetreiber unterschiedliche Ausgestaltung der Lieferantenwechselprozesse und des im normalen Geschäftsbetrieb anfallenden Informationsaustauschs als großer Hemmschuh für Lieferanten bei der netzgebietsübergreifenden Belieferung von Kunden erwiesen. Dies war ein Wettbewerbsnachteil und eine Markteintrittsbarriere für neue Stromlieferanten.