Unternehmen darf nicht mit Stromabschaltung drohen
Kunden erfahren im Kampf gegen Preiserhöhungen der Energieversorger rechtliche Unterstützung. So hat das Landgericht Koblenz (Az.: 4 HK.O 113/06) entschieden, dass Unternehmen weder den Strom abschalten, noch mit der Abschaltung drohen dürfen, wenn ein Kunde einen höheren Preis nicht zahlen will und auf eine Erklärung für die Verteuerung wartet. Nach Angaben des Bundes der Energieversorger erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung und gab somit dem Antrag eines Stromkunden statt.
Der Kunde hatte seine Stromrechnung auf der Grundlage des alten Preises berechnet und beglichen - die Erhöhung also nicht gezahlt. Zudem forderte er das Unternehmen auf, die Kalkulation offen zu legen, um die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der neuen Preise zu begründen. Dabei bezog sich der Kunde auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener anderer Gerichte. Das Unternehmen reagierte darauf mit der Drohung, keinen Strom mehr zu liefern. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, den Strom abzuschalten oder damit zu drohen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Der Kunde hatte seine Stromrechnung auf der Grundlage des alten Preises berechnet und beglichen - die Erhöhung also nicht gezahlt. Zudem forderte er das Unternehmen auf, die Kalkulation offen zu legen, um die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der neuen Preise zu begründen. Dabei bezog sich der Kunde auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener anderer Gerichte. Das Unternehmen reagierte darauf mit der Drohung, keinen Strom mehr zu liefern. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, den Strom abzuschalten oder damit zu drohen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.