Bis zu 14 Prozent Kürzungen bei Stromnetzbetreibern
Die Bundesnetzagentur hat bei drei großen Stromnetzbetreibern nach Prüfung der beantragten Entgelte die geltend gemachten Kosten gekürzt. Die Entscheidungen betreffen die RWE Transportnetz Strom GmbH, die EnBW Transportnetze AG sowie den Verteilnetzbetreiber TEN Thüringer Energienetze GmbH. Bei den so genannten Übertragungsnetzbetreibern RWE und EnBW betragen die Kürzungen gut neun bzw. acht Prozent, bei dem Verteilnetzbetreiber TEN rund 14 Prozent. Die Kürzungen betrafen u. a. die Bereiche Anlagevermögen, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorische Gewerbesteuer. Die erteilten Genehmigungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007.
Die Kürzung der beantragten Kosten schlägt sich nicht immer in einer entsprechenden Absenkung der Entgelte nieder. Ist beispielsweise bei bestimmten Netzbetreibern oder Spannungsebenen die Netznutzung bzw. -auslastung zurückgegangen, hat dies Auswirkungen auf die Entgeltermittlung. So sinken bei der RWE Transportnetz Strom GmbH trotz der Kürzung die Entgelte nicht in gleichem Maße wie die Kosten. Die niedrigeren anerkannten Kosten mussten auf einen reduzierten Absatz umgelegt werden.
Bei der EnBW Transportnetze AG, bei der kaum derartige Sondersituationen bestehen, führt die Kostenkürzung zu einer entsprechenden Entgeltsenkung von ca. acht Prozent. Auch bei der TEN Thüringer Energienetze GmbH wirkt sich die Kostensenkung entsprechend auf die genehmigten Entgelte aus.
Die Kürzung der beantragten Kosten schlägt sich nicht immer in einer entsprechenden Absenkung der Entgelte nieder. Ist beispielsweise bei bestimmten Netzbetreibern oder Spannungsebenen die Netznutzung bzw. -auslastung zurückgegangen, hat dies Auswirkungen auf die Entgeltermittlung. So sinken bei der RWE Transportnetz Strom GmbH trotz der Kürzung die Entgelte nicht in gleichem Maße wie die Kosten. Die niedrigeren anerkannten Kosten mussten auf einen reduzierten Absatz umgelegt werden.
Bei der EnBW Transportnetze AG, bei der kaum derartige Sondersituationen bestehen, führt die Kostenkürzung zu einer entsprechenden Entgeltsenkung von ca. acht Prozent. Auch bei der TEN Thüringer Energienetze GmbH wirkt sich die Kostensenkung entsprechend auf die genehmigten Entgelte aus.