E.ON Hanse unterliegt vor dem Amtsgericht Pinneberg
Die Firma E.ON Hanse AG hat vor dem Amtsgericht Pinneberg einen Rechtsstreit mit einer Heizstromkundin verloren, der eine Stromsperre angedroht worden war. Die Kundin hatte sich seit Januar 2006 geweigert, den von E.ON Hanse geforderten um 28% teureren sog. allgemeinen Stromtarif zu bezahlen.
Der Versorger hatte zum Ende 2005 den bestehenden langjährigen Heizstromvertrag der Kundin gekündigt, weil diese nicht bereit war, einen neuen sog. "ThermoStrom"-Vertrag des Versorgers zu unterzeichnen. 7.000 weitere Kunden des Energieversorgers verweigerten E.ON Hanse ebenfalls den Gehorsam und unterzeichneten den neuen Vertrag nicht.
Denn nach Auffassung der Verbraucherzentrale benachteiligen die Preisänderungsklauseln des ThermoStrom-Vertrages die Kunden, daher werden diese Klauseln aktuell vom Landgericht Itzehoe auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit mehrfach auf diese Problematik hingewiesen und Heizstromkunden empfohlen, die neuen Verträge nicht zu unterzeichnen.
Die betroffene E.ON Hanse Kundin folgte dieser Empfehlung und ließ sich auch nicht von telefonischen Drohungen des Energieriesen einschüchtern. Daraufhin hat E.ON der Kundin ab Januar 2006 nicht mehr den Tarif des alten Heizstromvertrages in Höhe von 7,4 Cent/kWh berechnet, sondern den 9,52 Cent/kWh teuren allgemeinen Stromtarif. Die Heizstromkundin forderte E.ON Hanse daraufhin per Musterschreiben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf die "Billigkeit" des erhöhten Strompreises nachzuweisen.
E.ON verweigert diesen Billigkeitsnachweis und forderte von der Kundin weiterhin erhöhte monatliche Vorauszahlungen. Als die Kundin unter Verweis auf die nicht nachgewiesene Billigkeit nur Vorauszahlungen in der bisherigen Höhe zahlte, drohte E.ON Hanse zum 12.07.2006 mit einer Versorgungssperre. Die von der anwaltlich vertretenen Kundin beim Amtsgericht Pinneberg daraufhin beantragte Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Versorgungssperre konnte E.ON Hanse nur durch die schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung abwenden. E.ON Hanse erklärte sich ferner bereit, alle der Kundin entstandenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
Erfreulich für alle Heizstromkunden ist, dass das Amtsgericht Pinneberg durch rechtskräftigen Beschluss vom 19.07.2006 (Az. 67 C 123/06) ausdrücklich hervorhebt, dass es die beantragte Einstweilige Verfügung gegen E.ON Hanse erlassen hätte, wenn der Energieversorger die Sperrandrohung nicht zurück genommen hätte.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb den 7000 weiteren ThermoStrom-Verweigerern ebenfalls nur den Heizstrompreis aus dem bisherigen Vertrag mit E.ON zu bezahlen und sich auch nicht von Sperrandrohungen des Versorgers beeindrucken zu lassen.
Der Versorger hatte zum Ende 2005 den bestehenden langjährigen Heizstromvertrag der Kundin gekündigt, weil diese nicht bereit war, einen neuen sog. "ThermoStrom"-Vertrag des Versorgers zu unterzeichnen. 7.000 weitere Kunden des Energieversorgers verweigerten E.ON Hanse ebenfalls den Gehorsam und unterzeichneten den neuen Vertrag nicht.
Denn nach Auffassung der Verbraucherzentrale benachteiligen die Preisänderungsklauseln des ThermoStrom-Vertrages die Kunden, daher werden diese Klauseln aktuell vom Landgericht Itzehoe auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit mehrfach auf diese Problematik hingewiesen und Heizstromkunden empfohlen, die neuen Verträge nicht zu unterzeichnen.
Die betroffene E.ON Hanse Kundin folgte dieser Empfehlung und ließ sich auch nicht von telefonischen Drohungen des Energieriesen einschüchtern. Daraufhin hat E.ON der Kundin ab Januar 2006 nicht mehr den Tarif des alten Heizstromvertrages in Höhe von 7,4 Cent/kWh berechnet, sondern den 9,52 Cent/kWh teuren allgemeinen Stromtarif. Die Heizstromkundin forderte E.ON Hanse daraufhin per Musterschreiben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf die "Billigkeit" des erhöhten Strompreises nachzuweisen.
E.ON verweigert diesen Billigkeitsnachweis und forderte von der Kundin weiterhin erhöhte monatliche Vorauszahlungen. Als die Kundin unter Verweis auf die nicht nachgewiesene Billigkeit nur Vorauszahlungen in der bisherigen Höhe zahlte, drohte E.ON Hanse zum 12.07.2006 mit einer Versorgungssperre. Die von der anwaltlich vertretenen Kundin beim Amtsgericht Pinneberg daraufhin beantragte Einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Versorgungssperre konnte E.ON Hanse nur durch die schriftliche Rücknahme der Sperrandrohung abwenden. E.ON Hanse erklärte sich ferner bereit, alle der Kundin entstandenen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
Erfreulich für alle Heizstromkunden ist, dass das Amtsgericht Pinneberg durch rechtskräftigen Beschluss vom 19.07.2006 (Az. 67 C 123/06) ausdrücklich hervorhebt, dass es die beantragte Einstweilige Verfügung gegen E.ON Hanse erlassen hätte, wenn der Energieversorger die Sperrandrohung nicht zurück genommen hätte.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb den 7000 weiteren ThermoStrom-Verweigerern ebenfalls nur den Heizstrompreis aus dem bisherigen Vertrag mit E.ON zu bezahlen und sich auch nicht von Sperrandrohungen des Versorgers beeindrucken zu lassen.