Regulierer kürzt Netzentgelte von E.ON um 16 Prozent
Die Bundesnetzagentur hat dem Übertragungsnetzbetreiber E.ON Netz GmbH die beantragten Netzkosten um rund 16 Prozent gekürzt. "Die Kürzungen betreffen, wie in den bisher von der Bundesnetzagentur erteilten Genehmigungen, u. a. die Bereiche Anlagevermögen, kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung und kalkulatorische Gewerbesteuer", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung. Die Kostenkürzungen bei E.ON werden, abhängig von der Anzahl der Benutzungsstunden, zu unterschiedlich hohen Entgeltsenkungen in den Höchst- und Hochspannungsnetzen der E.ON Netz GmbH führen. Damit hat die Bundesnetzagentur die Prüfung der Stromnetzentgeltanträge aller vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber abgeschlossen.
In einem weiteren Bescheid hat die Bundesnetzagentur die beantragten Netzkosten der RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH um rund 10 Prozent gekürzt. Die Kürzungen bei den Netzkosten des zweitgrößten Strom-Verteilernetzbetreibers in NRW betreffen die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, die kalkulatorische Gewerbesteuer sowie die Aufwendungen für die Überlassung von Netzinfrastruktur, also die Bewertung des gepachteten Sachanlagevermögens. Abhängig von den Benutzungsstunden ergeben sich hier differenzierte Auswirkungen auf die Netzentgelte. So liegt die Entgeltsenkung z. B. für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einer Benutzungsdauer von etwa 3.500 Stunden bei ca. 8 Prozent.
Beide Entgeltgenehmigungen gelten ab dem 1. September 2006 und haben, wie beantragt, eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007.
Die neuen Entgelte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind ein wesentlicher Bestandteil für die Kosten- und Preiskalkulation. Entlastungen aus dem Übertragungsnetz werden von den Verteilernetzbetreibern an die Endkunden weitergegeben.
In einem weiteren Bescheid hat die Bundesnetzagentur die beantragten Netzkosten der RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH um rund 10 Prozent gekürzt. Die Kürzungen bei den Netzkosten des zweitgrößten Strom-Verteilernetzbetreibers in NRW betreffen die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung, die kalkulatorische Gewerbesteuer sowie die Aufwendungen für die Überlassung von Netzinfrastruktur, also die Bewertung des gepachteten Sachanlagevermögens. Abhängig von den Benutzungsstunden ergeben sich hier differenzierte Auswirkungen auf die Netzentgelte. So liegt die Entgeltsenkung z. B. für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einer Benutzungsdauer von etwa 3.500 Stunden bei ca. 8 Prozent.
Beide Entgeltgenehmigungen gelten ab dem 1. September 2006 und haben, wie beantragt, eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2007.
Die neuen Entgelte der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sind ein wesentlicher Bestandteil für die Kosten- und Preiskalkulation. Entlastungen aus dem Übertragungsnetz werden von den Verteilernetzbetreibern an die Endkunden weitergegeben.