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Erste Kürzungen bei Gasnetzentgelten
Die Bundesnetzagentur hat die ersten beiden Entgeltgenehmigungen für Gasnetzentgelte nach § 23a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erteilt. Sie betreffen die beiden Verteilernetzbetreiber E.ON Thüringer Energie AG und E.ON Mitte AG. "Von den im Antrag der E.ON Thüringer Energie AG zu Grunde liegenden Kosten, die die Basis für die Kalkulation der Netzentgelte darstellen, hat die Bundesnetzagentur 9,5 Prozent nicht anerkannt. Von den geltend gemachten Kosten der E.ON Mitte AG waren 11 Prozent nicht anerkennungsfähig" sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Die genehmigte Entgelte sind mit Zustellung der Beschlüsse wirksam und gelten bis 31. März 2008.
Die E.ON Thüringer Energie AG beliefert ca. 110.000 Haushalts- und Gewerbekunden. Die E.ON Mitte AG versorgt ca. 95.000 Verbraucher in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Thüringen.
Da die Netzentgelte etwa 20 Prozent des Gaspreises ausmachen, wirken sich niedrigere Netzentgelte direkt auf den Gaspreis aus. "Allerdings können gegenläufige Entwicklungen den Absenkungseffekt niedrigerer Netzentgelte kompensieren. So sind die von Energieversorgern angekündigten Preiserhöhungen beim Gasbezug von der Bundesnetzagentur nicht kontrollier- und beeinflussbar", betonte Matthias Kurth.
Die E.ON Thüringer Energie AG beliefert ca. 110.000 Haushalts- und Gewerbekunden. Die E.ON Mitte AG versorgt ca. 95.000 Verbraucher in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Thüringen.
Da die Netzentgelte etwa 20 Prozent des Gaspreises ausmachen, wirken sich niedrigere Netzentgelte direkt auf den Gaspreis aus. "Allerdings können gegenläufige Entwicklungen den Absenkungseffekt niedrigerer Netzentgelte kompensieren. So sind die von Energieversorgern angekündigten Preiserhöhungen beim Gasbezug von der Bundesnetzagentur nicht kontrollier- und beeinflussbar", betonte Matthias Kurth.