VDEW gegen weitere Kontrolle der Strompreise
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW) spricht sich gegen eine Fortführung der Strompreisgenehmigung durch die Länderministerien aus. Dies würde "...den Wettbewerb im Strommarkt nicht beleben, sondern bremsen" erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des VDEW zu Forderungen nach einer Verlängerung der Genehmigungspraxis ab Mitte 2007.
Restriktive Preisgenehmigungen würden den Wettbewerb außer Kraft setzen und letztlich zu Einheitspreisen führen. Den Kunden würde damit der Anreiz genommen, sich am Wettbewerb zu beteiligen.
"Mit einer Fortführung der staatlichen Preisgenehmigung wären die rund 900 Stromanbieter in Deutschland dem Risiko ausgesetzt, noch nicht einmal ihre Beschaffungskosten erwirtschaften zu können", erklärte Meller. Das würde vor allem für kleinere Unternehmen das Aus bedeuten. Auch neue Anbieter würden nur dann im deutschen Markt aktiv, wenn sie nicht gegen staatlich gedeckelte Preise antreten müssten.
Der Gesetzgeber habe sich 1998 für die Liberalisierung des Energiemarktes entschieden. Meller: "Das Energiewirtschaftsgesetz bildet die Grundlage für den Wettbewerb im Strommarkt und sieht vor, dass die Tarifaufsicht der Länder Mitte 2007 endet. Wie in anderen Wettbewerbsmärkten ist für die Kontrolle dann die Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt und die Kartellbehörden der Länder zuständig."
Restriktive Preisgenehmigungen würden den Wettbewerb außer Kraft setzen und letztlich zu Einheitspreisen führen. Den Kunden würde damit der Anreiz genommen, sich am Wettbewerb zu beteiligen.
"Mit einer Fortführung der staatlichen Preisgenehmigung wären die rund 900 Stromanbieter in Deutschland dem Risiko ausgesetzt, noch nicht einmal ihre Beschaffungskosten erwirtschaften zu können", erklärte Meller. Das würde vor allem für kleinere Unternehmen das Aus bedeuten. Auch neue Anbieter würden nur dann im deutschen Markt aktiv, wenn sie nicht gegen staatlich gedeckelte Preise antreten müssten.
Der Gesetzgeber habe sich 1998 für die Liberalisierung des Energiemarktes entschieden. Meller: "Das Energiewirtschaftsgesetz bildet die Grundlage für den Wettbewerb im Strommarkt und sieht vor, dass die Tarifaufsicht der Länder Mitte 2007 endet. Wie in anderen Wettbewerbsmärkten ist für die Kontrolle dann die Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt und die Kartellbehörden der Länder zuständig."