Zusätzliche Rechtsmittel gegen Strom-Kartelle?

04.10.2006 von
Hessen setzt sich für eine weitere Verschärfung des deutschen Wettbewerbsrechts ein. Hessens Wirtschaftsminister Dr.Alois Rhiel hat vorgeschlagen, in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Paragraphen aufzunehmen, die dem Staat „in eng definierten Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Prüfung“ Marktstruktureingriffe erlauben. Das würde bedeuten, das Bundeskartellamt kann Stromkonzerne dazu zwingen, einen Teil ihrer Kraftwerke an Dritte zu verkaufen, wenn es den Wettbewerb beeinträchtigt sieht.

In einer Pressemitteilung des Ministeriums erklärte Rhiel, er sähe einen wirksamen Wettbewerb bei der Stromerzeugung in weiter Ferne. Hohe Marktzutrittsschranken würden potentielle Konkurrenten davon abhalten, Strom nach Deutschland zu liefern oder ihn selber zu produzieren. Sein Ministerium hat deshalb einen Zweistufenplan vorgeschlagen, um den Strommarkt offener zu gestalten. Dieser Plan soll in das Gesetz aufgenommen werden, um das Vorgehen der Kartellbehörden transparent und konsequent zu machen.

Zunächst solle genau geprüft werden, ob von Seiten eines oder mehrerer Anbieter Marktbeherrschung oder Marktmachtmissbrauch vorliegt. Wenn die betroffenen Unternehmen gleichzeitig eine bestimmte Mindestumsatzgrenze überschreiten und kein Wettbewerb sichtbar ist, soll das Bundeskartellamt die zweite Stufe einleiten, nämlich geeignete Eingriffe in die Marktstruktur zu prüfen, zu denen im Ernstfall auch die so genannte "Zerschlagung" der marktbeherrschenden Konzerne gehören kann.

Die hessische GWB-Initiative wurde Bundeswirtschaftsminister Glos und den Länderwirtschaftsministern in einem Brief vorgestellt und soll auf der nächsten Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder am 7. Dezember in Dessau beraten werden.

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