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Bessere Rahmenbedingungen für Anbieterwechsel
Die Bundesregierung hat gestern Verordnungen zur Neufassung der allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas bestätigt, so dass diese in Kürze in Kraft treten können. Die Regelungen sollen Rechtssicherheit für alle Haushaltskunden und die betroffenen Energieversorger schaffen. Ein wichtiges Anliegen der Reform ist die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen Wechsel des Energielieferanten.
So regelt das neue gesetzliche Anschlussnutzungsverhältnis automatisch die Rechtsbeziehungen zwischen Energieverbraucher und Netzbetreiber, ohne dass vom Verbraucher noch der Abschluss eines gesonderten Anschlussvertrages mit dem Netzbetreiber gefordert werden kann. Das Anschlussnutzungsverhältnis bleibt auch im Falle eines Lieferantenwechsels unverändert.
Zudem entfällt künftig die Mindestlaufzeit von einem Jahr für Grundversorgungsverträge. Haushaltskunden, die z.B. nach einem Umzug zunächst einen Grundversorgungsvertrag abgeschlossen haben, sollen künftig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ihren Lieferanten wechseln können.
So regelt das neue gesetzliche Anschlussnutzungsverhältnis automatisch die Rechtsbeziehungen zwischen Energieverbraucher und Netzbetreiber, ohne dass vom Verbraucher noch der Abschluss eines gesonderten Anschlussvertrages mit dem Netzbetreiber gefordert werden kann. Das Anschlussnutzungsverhältnis bleibt auch im Falle eines Lieferantenwechsels unverändert.
Zudem entfällt künftig die Mindestlaufzeit von einem Jahr für Grundversorgungsverträge. Haushaltskunden, die z.B. nach einem Umzug zunächst einen Grundversorgungsvertrag abgeschlossen haben, sollen künftig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ihren Lieferanten wechseln können.