Kommission eröffnet Verfahren gegen Spanien
Die EU-Kommission hat sich jetzt offiziell in den Fall Endesa eingeschaltet. Unrechtmäßig seien die Übernahmebedingungen für Endesa, welche die spanische Regulierungsbehörde CNE dem Stromkonzern E.on gestellt hat. Deshalb hat sie gegen Spanien jetzt ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Erster Schritt: Spanien soll erklären, warum es diese Bedingungen bisher nicht aufgehoben hat.
Bereits am 26. September hatte die Kommission Spanien dazu verpflichtet, die Bedingungen der CNE "unverzüglich aufzuheben", da sie gegen Artikel 21 der EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen. Die Bedingungen seien ohne Absprache mit der Kommission gestellt worden und seien mit den Vorschriften des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr (Artikel 43 und 56) nicht vereinbar, hieß es dazu aus Brüssel.
Ziel des Verfahren ist deshalb, dass Spanien, kann es keine überzeugenden Gründe für sein Vorgehen vorbringen, den Weg für die Übernahme Endesas durch E.on so bald wie möglich freimacht.
Bereits am 26. September hatte die Kommission Spanien dazu verpflichtet, die Bedingungen der CNE "unverzüglich aufzuheben", da sie gegen Artikel 21 der EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen. Die Bedingungen seien ohne Absprache mit der Kommission gestellt worden und seien mit den Vorschriften des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr (Artikel 43 und 56) nicht vereinbar, hieß es dazu aus Brüssel.
Ziel des Verfahren ist deshalb, dass Spanien, kann es keine überzeugenden Gründe für sein Vorgehen vorbringen, den Weg für die Übernahme Endesas durch E.on so bald wie möglich freimacht.