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bne: Preisaufsicht verhindert Wettbewerb
Die Bundestarifordnung Elektrizität (BTOElt) und die damit verbundene Preisaufsicht sind die zentrale Ursache für mangelnden Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt. Zu diesem Ergebnis kommt ein heute vorgestelltes Gutachten des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (bne) über die „Wettbewerbliche Wirkung und rechtliche Zulässigkeit der BTOElt im liberalisierten Strommarkt".
Nach dem Gutachten sei die BTOElt rechtswidrig und schaffe Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter. Damit sei sie mitverantwortlich für den bis heute nur eingeschränkten Wettbewerb auf dem Strommarkt und die damit verbundene Tatsache, dass bislang nur wenige Haushalte den Versorger gewechselt haben.
Der Geschäftsführer des bne, Robert Bosch, fordert daher, die aktuelle Debatte um eine Verlängerung der Stromaufsicht zu beenden. "Die Preise der örtlichen Versorger erhalten eine Art staatliches Prüfsiegel, eine Auseinandersetzung mit den Angeboten der Wettbewerber findet nicht statt. Der Verbraucher wird so bei Preissteigerungen in der überkommenen Haltung bestärkt, staatliche Eingriffe zu fordern statt Alternativangebote zu erwägen.“, kritisierte Bosch.
Das Gutachten wurde durch die LBD-Beratungsgesellschaft und den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski erstellt.
Nach dem Gutachten sei die BTOElt rechtswidrig und schaffe Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter. Damit sei sie mitverantwortlich für den bis heute nur eingeschränkten Wettbewerb auf dem Strommarkt und die damit verbundene Tatsache, dass bislang nur wenige Haushalte den Versorger gewechselt haben.
Der Geschäftsführer des bne, Robert Bosch, fordert daher, die aktuelle Debatte um eine Verlängerung der Stromaufsicht zu beenden. "Die Preise der örtlichen Versorger erhalten eine Art staatliches Prüfsiegel, eine Auseinandersetzung mit den Angeboten der Wettbewerber findet nicht statt. Der Verbraucher wird so bei Preissteigerungen in der überkommenen Haltung bestärkt, staatliche Eingriffe zu fordern statt Alternativangebote zu erwägen.“, kritisierte Bosch.
Das Gutachten wurde durch die LBD-Beratungsgesellschaft und den geschäftsführenden Direktor des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski erstellt.