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Regulierer kürzt weitere Gas- und Stromnetzentgelte
Mit Kürzungen zwischen 9,8 und 16,9 Prozent hat die Bundesnetzagentur (BnetzA) die Gasnetzentgelte der E.ON edis AG, Fürstenwalde, der EnBW Gas GmbH, Stuttgart und der Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH in Erfurt genehmigt. Sie gelten bis 31. März 2008.
Außerdem wurde über die Netzentgelte mehrerer regionaler Stromnetzbetreiber entschieden, die bis zum 31. Dezember 2007 gelten. Die Unternehmen müssen auf bis zu 14 Prozent der von ihnen veranschlagten Gebühren verzichten.
Dem Gasnetzbetreiber E.ON edis AG wurden von den beantragten Kosten 9,8 Prozent nicht anerkannt; bei der Energieversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH waren 9,9 Prozent. Die EnBW Gas GmbH musste eine Kürzung von 16,9 Prozent hinnehmen.
Die Stromnetzentgelte der Stadtwerke Karlsruhe GmbH wurden rückwirkend zum 1. Oktober 2006 um rund 14 Prozent gekürzt; der gleiche Wert betrifft die Energie und Wasser Lübeck GmbH zum 15. Oktober 2006. Der Stadtwerke Pasewalk GmbH wurden gut vier Prozent der beantragten Kosten nicht genehmigt, den Stadtwerken Waren GmbH gut sieben Prozent. Deren neue Preise gelten seit dem 1. November 2006. Zu diesem Termin wurden auch die Entgelte der Energieversorgung Sylt mit einem Abschlag von 14 Prozent genehmigt. Die VW Kraftwerk GmbH, die das Hochspannungsnetz in Wolfsburg betreibt, wird die Netzentgelte mit Wirkung zum 1. September 2006 um rund 10 Prozent senken müssen.
Die BnetzA hat die beantragten Entgelte mit den aufwandsgleichen Kosten und den Kredit- und Vermögenskalkulationen der Unternehmen verglichen und auf dieser Basis die Kürzungen beschlossen. Sie führen nach Angaben der BnetzA in aller Regel zu einer Absenkung der Netzentgelte, die aber in den einzelnen Nutzerbereichen und je nach Nachfragestruktur der Kunden unterschiedlich hoch ausfallen.
Außerdem wurde über die Netzentgelte mehrerer regionaler Stromnetzbetreiber entschieden, die bis zum 31. Dezember 2007 gelten. Die Unternehmen müssen auf bis zu 14 Prozent der von ihnen veranschlagten Gebühren verzichten.
Dem Gasnetzbetreiber E.ON edis AG wurden von den beantragten Kosten 9,8 Prozent nicht anerkannt; bei der Energieversorgungsgesellschaft Thüringen-Sachsen mbH waren 9,9 Prozent. Die EnBW Gas GmbH musste eine Kürzung von 16,9 Prozent hinnehmen.
Die Stromnetzentgelte der Stadtwerke Karlsruhe GmbH wurden rückwirkend zum 1. Oktober 2006 um rund 14 Prozent gekürzt; der gleiche Wert betrifft die Energie und Wasser Lübeck GmbH zum 15. Oktober 2006. Der Stadtwerke Pasewalk GmbH wurden gut vier Prozent der beantragten Kosten nicht genehmigt, den Stadtwerken Waren GmbH gut sieben Prozent. Deren neue Preise gelten seit dem 1. November 2006. Zu diesem Termin wurden auch die Entgelte der Energieversorgung Sylt mit einem Abschlag von 14 Prozent genehmigt. Die VW Kraftwerk GmbH, die das Hochspannungsnetz in Wolfsburg betreibt, wird die Netzentgelte mit Wirkung zum 1. September 2006 um rund 10 Prozent senken müssen.
Die BnetzA hat die beantragten Entgelte mit den aufwandsgleichen Kosten und den Kredit- und Vermögenskalkulationen der Unternehmen verglichen und auf dieser Basis die Kürzungen beschlossen. Sie führen nach Angaben der BnetzA in aller Regel zu einer Absenkung der Netzentgelte, die aber in den einzelnen Nutzerbereichen und je nach Nachfragestruktur der Kunden unterschiedlich hoch ausfallen.