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Nur noch ein Gasnetzzugangsmodell erlaubt
Wie die Bundesnetzagentur in einem Missbrauchsverfahren entschieden hat, darf das in der Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft geregelte Einzelbuchungsmodell nicht mehr angewendet werden, weil es gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Damit gab die Bundesnetzagentur einer Beschwerde statt, die vom Bundesverband Neuer Energieanbieter und Nuon Deutschland gegen drei Netzbetreiber eingereicht worden war.
Die Kooperationsvereinbarung sah bisher zwei Möglichkeiten für die Organisation von Gastransporten vor. Grundmodell ist der gesetzlich vorgeschriebene Zugang auf Basis von nur zwei Verträgen von der Einspeisung des Gases bis zur Entnahme beim Endverbraucher (sog. Zweivertragsmodell).
Daneben enthält die Kooperationsvereinbarung auf Wunsch des Bundesverbands der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und des Verbands der kommunalen Unternehmen e. V. (VKU) das sog. Einzelbuchungsmodell, bei dem der Gastransport auf Basis einer Kette von Einzelverträgen abgewickelt wird. Diese Regelungen dürfen für neue Verträge in Folge dieser Entscheidung ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die vertraglichen Regelungen des Zweivertragsmodells waren nicht Gegenstand des Missbrauchsverfahrens, bleiben also weiter in Kraft.
Bei der Anwendung des Einzelbuchungsmodells werden die gesetzlichen Vorgaben eines diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugangs nicht erfüllt. Zudem wird mit dem Einzelbuchungsmodell der wirksame und unverfälschte Wettbewerb insbesondere auf den Gashandelsmärkten beeinträchtigt.
Das Missbrauchsverfahren hat unmittelbare Wirkung zunächst nur für die betroffenen Netzbetreiber RWE Transportnetz Gas, E.ON Hanse und Stadtwerke Hannover, gegen die sich der Antrag des Bundesverbands neuer Energieanbieter und Nuon Deutschland richtete. Die Bundesnetzagentur geht jedoch davon aus, dass es sich bei dem vorliegenden Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der hierin behandelten Fragen um ein Musterverfahren handelt. Insofern hat die Entscheidung Bedeutung für die gesamte deutsche Gaswirtschaft.
Den betroffenen Unternehmen ist es ab sofort untersagt, Verträge nach dem in der Kooperationsvereinbarung geregelten Einzelbuchungsmodell abzuschließen. Die Unternehmen dürfen damit ab sofort keine Netzzugangsverträge abschließen, die das Einzelbuchungsmodell vorsehen. Der Netzzugang ist vielmehr nur auf der Grundlage des Zweivertragsmodells anzubieten. Für die Abwicklung der bestehenden Netzzugangsverträge gelten die folgenden Übergangsfristen: Netzzugangsverträge, die nach dem Wirksamwerden der Kooperationsvereinbarung (19. Juli 2006) geschlossen wurden, sind bis zum 1. April 2007 auf die Abwicklung nach dem Zweivertragsmodell umzustellen. Alle anderen Netzzugangsverträge (sog. Altverträge) sind bis zum 1. Oktober 2007 anzupassen.
Die Kooperationsvereinbarung sah bisher zwei Möglichkeiten für die Organisation von Gastransporten vor. Grundmodell ist der gesetzlich vorgeschriebene Zugang auf Basis von nur zwei Verträgen von der Einspeisung des Gases bis zur Entnahme beim Endverbraucher (sog. Zweivertragsmodell).
Daneben enthält die Kooperationsvereinbarung auf Wunsch des Bundesverbands der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) und des Verbands der kommunalen Unternehmen e. V. (VKU) das sog. Einzelbuchungsmodell, bei dem der Gastransport auf Basis einer Kette von Einzelverträgen abgewickelt wird. Diese Regelungen dürfen für neue Verträge in Folge dieser Entscheidung ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die vertraglichen Regelungen des Zweivertragsmodells waren nicht Gegenstand des Missbrauchsverfahrens, bleiben also weiter in Kraft.
Bei der Anwendung des Einzelbuchungsmodells werden die gesetzlichen Vorgaben eines diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugangs nicht erfüllt. Zudem wird mit dem Einzelbuchungsmodell der wirksame und unverfälschte Wettbewerb insbesondere auf den Gashandelsmärkten beeinträchtigt.
Das Missbrauchsverfahren hat unmittelbare Wirkung zunächst nur für die betroffenen Netzbetreiber RWE Transportnetz Gas, E.ON Hanse und Stadtwerke Hannover, gegen die sich der Antrag des Bundesverbands neuer Energieanbieter und Nuon Deutschland richtete. Die Bundesnetzagentur geht jedoch davon aus, dass es sich bei dem vorliegenden Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der hierin behandelten Fragen um ein Musterverfahren handelt. Insofern hat die Entscheidung Bedeutung für die gesamte deutsche Gaswirtschaft.
Den betroffenen Unternehmen ist es ab sofort untersagt, Verträge nach dem in der Kooperationsvereinbarung geregelten Einzelbuchungsmodell abzuschließen. Die Unternehmen dürfen damit ab sofort keine Netzzugangsverträge abschließen, die das Einzelbuchungsmodell vorsehen. Der Netzzugang ist vielmehr nur auf der Grundlage des Zweivertragsmodells anzubieten. Für die Abwicklung der bestehenden Netzzugangsverträge gelten die folgenden Übergangsfristen: Netzzugangsverträge, die nach dem Wirksamwerden der Kooperationsvereinbarung (19. Juli 2006) geschlossen wurden, sind bis zum 1. April 2007 auf die Abwicklung nach dem Zweivertragsmodell umzustellen. Alle anderen Netzzugangsverträge (sog. Altverträge) sind bis zum 1. Oktober 2007 anzupassen.