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Regionale Netzentgelte um 3 bis 15 Prozent gesenkt
Wie die Bundesnetzagentur jetzt mitteilte, hat sie weiteren fünf Regionalnetzbetreibern und weiteren sieben Stadtwerken Stromnetzentgelte gekürzt. Die neuen Entgelte gelten bis zum 31. Dezember 2007.
Mit Wirkung zum 1. November 2006 wurden den drei RWE Verteilnetzbetreibern Süwag Netz GmbH (Frankfurt/Main), KEVAG Verteilnetz GmbH (Koblenz) und energis GmbH (Saarbrücken) die beantragten Gebühren um 14, 12 bzw. 13 Prozent gekürzt. Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG (Lahr/Schwarzwald) muss auf rund 15 Prozent der beantragten Summe verzichten. Die Städtische Werke Magdeburg GmbH und die SWE Strom und Fernwärme GmbH aus Erfurt müssen zum 01. November ihre Netzentgelte um sechs bzw. neun Prozent senken.
Zudem hat die Bundesnetzagentur stellvertretend zum 1. November 2006 über weitere Stromnetzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Der Stadtwerke Hagenow GmbH wurden rund drei Prozent, der Stadtwerke Barth GmbH und der Stromversorgung Greifswald GmbH jeweils rund fünf Prozent und der Stadtwerke Lübz GmbH rund sechs Prozent der beantragten Kosten nicht genehmigt.
Die neuen Netznutzungsentgelte der Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, die auf einer Kostenkürzung von rund sieben Prozent beruhen, sind seit dem 15. November 2006 gültig. Der ENSO Strom AG aus Dresden wurden die Gebühren ab dem 24. November 2006 um rund 13 Prozent gekürzt.
Mit Wirkung zum 1. November 2006 wurden den drei RWE Verteilnetzbetreibern Süwag Netz GmbH (Frankfurt/Main), KEVAG Verteilnetz GmbH (Koblenz) und energis GmbH (Saarbrücken) die beantragten Gebühren um 14, 12 bzw. 13 Prozent gekürzt. Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG (Lahr/Schwarzwald) muss auf rund 15 Prozent der beantragten Summe verzichten. Die Städtische Werke Magdeburg GmbH und die SWE Strom und Fernwärme GmbH aus Erfurt müssen zum 01. November ihre Netzentgelte um sechs bzw. neun Prozent senken.
Zudem hat die Bundesnetzagentur stellvertretend zum 1. November 2006 über weitere Stromnetzentgelte in Mecklenburg-Vorpommern entschieden. Der Stadtwerke Hagenow GmbH wurden rund drei Prozent, der Stadtwerke Barth GmbH und der Stromversorgung Greifswald GmbH jeweils rund fünf Prozent und der Stadtwerke Lübz GmbH rund sechs Prozent der beantragten Kosten nicht genehmigt.
Die neuen Netznutzungsentgelte der Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH, die auf einer Kostenkürzung von rund sieben Prozent beruhen, sind seit dem 15. November 2006 gültig. Der ENSO Strom AG aus Dresden wurden die Gebühren ab dem 24. November 2006 um rund 13 Prozent gekürzt.