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Glos schnürt Maßnahmenpaket gegen Stromoligopol
Der Kampf von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) gegen hohe Strompreise geht weiter. Wie die tageszeitung (taz) berichtet, wird sein Ministerium noch vor Weihnachten "ein ganzes Maßnahmenpaket" ins Kabinett einbringen: Eine Netzanschlussverordnung, eine Anreizregulierungsverordnung und eine stärkere Missbrauchsaufsicht stehen auf dem Programm. Er erhofft sich davon einen Investitions- und Wettbewerbsschub: 10.000 Megawatt Kraftwerksleistungen sollen durch Neubauten kleinerer Stromunternehmen bis 2012 dazu kommen.
Die geplante Netzanschlussverordnung soll die Netzbetreiber dazu verpflichten, Kraftwerkneubauten die benötigten Netzkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Damit müssen die Netzbetreiber sie entweder gegenüber alten Anlagen bevorzugen oder in mehr Netzkapazitäten investieren.
Mit der Anreizregulierungsverordnung soll ab 2009 eine Obergrenze für den Gewinn eingeführt werden, den ein Netzbetreiber mit dem Betrieb der Netze machen darf. Diese Grenze wird jährlich abgesenkt – um welchen Wert, ist noch nicht klar. Alles, was über diesem Betrag liegt, soll bindend in die Netze reinvestiert werden. Davon verspricht sich das Ministerium "einen Effizienzdruck auf die Betreiber der Netze".
Drittens wird der zehnprozentige Berechnungsspielraum gestrichen, den die Bundesnetzagentur bei der Genehmigung der Strom- und Gaspreise noch hat. Das bedeutet auch: Die Preisregulierung bleibt nicht nur erhalten, sondern wird noch strenger. Geht es nach Glos, wird die Beweislast künftig umgekehrt. Dann müssen die Stromversorger beweisen, warum die beantragten Preise berechtigt seien. Und gebe es schließlich keine Einigung, müsse die Behörde "notfalls einen Preis selbst festlegen".
Die geplante Netzanschlussverordnung soll die Netzbetreiber dazu verpflichten, Kraftwerkneubauten die benötigten Netzkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Damit müssen die Netzbetreiber sie entweder gegenüber alten Anlagen bevorzugen oder in mehr Netzkapazitäten investieren.
Mit der Anreizregulierungsverordnung soll ab 2009 eine Obergrenze für den Gewinn eingeführt werden, den ein Netzbetreiber mit dem Betrieb der Netze machen darf. Diese Grenze wird jährlich abgesenkt – um welchen Wert, ist noch nicht klar. Alles, was über diesem Betrag liegt, soll bindend in die Netze reinvestiert werden. Davon verspricht sich das Ministerium "einen Effizienzdruck auf die Betreiber der Netze".
Drittens wird der zehnprozentige Berechnungsspielraum gestrichen, den die Bundesnetzagentur bei der Genehmigung der Strom- und Gaspreise noch hat. Das bedeutet auch: Die Preisregulierung bleibt nicht nur erhalten, sondern wird noch strenger. Geht es nach Glos, wird die Beweislast künftig umgekehrt. Dann müssen die Stromversorger beweisen, warum die beantragten Preise berechtigt seien. Und gebe es schließlich keine Einigung, müsse die Behörde "notfalls einen Preis selbst festlegen".