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E.on Netz GmbH schuld am Stromausfall
Die Union für europaweite Koordination der Elektrizitätsübertragung UCTE hat ihren Bericht über den Stromausfall vom 4. November vorgelegt. Darin werden der E.on Netz GmbH, in deren Gebiet der Stromausfall seinen Anfang nahm, schwere Versäumnisse vorgeworfen. E.on droht jetzt eine Geldstrafe. Außerdem habe die Koordination zwischen den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern nicht gut funktioniert.
Hauptursache der Störung laut UCTE: Das so genannte (n-1)Kriterium war im E.on-Netz nicht erfüllt. Es besagt, dass der Ausfall eines einzelnen Netzbetriebsmittels nicht zu Instabilität oder gar Unterbrechung des Netzes führen darf. Das E.on-Netz war also schon vor der Abschaltung nicht gut genug stabilisiert.
Bevor sie die Leitung unter der Ems abschaltete, hat es die E.on Netz dazu versäumt, die Folgen dieses Eingriffes auch rechnerisch zu simulieren. Zweitens hat E.on die Betreiberfirmen der benachbarten Netze viel zu spät über die zeitliche Verschiebung der Abschaltung informiert. Diese wurde ebenfalls nicht ausreichend überprüft und vorbereitet, beginnende Netz-Instabilitäten nicht schnell genug gemeldet.
Grundsätzlich mahnte die UCTE einen weiteren Ausbau des Übertragungsnetzes an, insbesondere wegen der zunehmenden Nutzung von Windkraft im Norden Deutschlands. Der Ausfall der Anlagen aufgrund fallender Netzfrequenz sei kontraproduktiv gewesen, ebenso ihre unkontrollierte Wiedereinschaltung. Die UCTE kündigte an, die deutschen Regelungen zur Stromeinspeisung und zum Notfallmanagement genauer zu überprüfen.
Als positiv wertete die UCTE die dezentralisierte Struktur des europäischen Verbundes, welche die Zerteilung in drei Insel-Netze und damit die rasche Wiederherstellung der Stromversorgung in den betroffenen Gebieten ermöglicht habe. Obwohl der Informationsaustausch an vielen Stellen nicht funktioniert habe, konnte doch ein längerfristiger Stromausfall vermieden werden.
Hauptursache der Störung laut UCTE: Das so genannte (n-1)Kriterium war im E.on-Netz nicht erfüllt. Es besagt, dass der Ausfall eines einzelnen Netzbetriebsmittels nicht zu Instabilität oder gar Unterbrechung des Netzes führen darf. Das E.on-Netz war also schon vor der Abschaltung nicht gut genug stabilisiert.
Bevor sie die Leitung unter der Ems abschaltete, hat es die E.on Netz dazu versäumt, die Folgen dieses Eingriffes auch rechnerisch zu simulieren. Zweitens hat E.on die Betreiberfirmen der benachbarten Netze viel zu spät über die zeitliche Verschiebung der Abschaltung informiert. Diese wurde ebenfalls nicht ausreichend überprüft und vorbereitet, beginnende Netz-Instabilitäten nicht schnell genug gemeldet.
Grundsätzlich mahnte die UCTE einen weiteren Ausbau des Übertragungsnetzes an, insbesondere wegen der zunehmenden Nutzung von Windkraft im Norden Deutschlands. Der Ausfall der Anlagen aufgrund fallender Netzfrequenz sei kontraproduktiv gewesen, ebenso ihre unkontrollierte Wiedereinschaltung. Die UCTE kündigte an, die deutschen Regelungen zur Stromeinspeisung und zum Notfallmanagement genauer zu überprüfen.
Als positiv wertete die UCTE die dezentralisierte Struktur des europäischen Verbundes, welche die Zerteilung in drei Insel-Netze und damit die rasche Wiederherstellung der Stromversorgung in den betroffenen Gebieten ermöglicht habe. Obwohl der Informationsaustausch an vielen Stellen nicht funktioniert habe, konnte doch ein längerfristiger Stromausfall vermieden werden.