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BMWi-Wissenschaftler gegen geplante Preisaufsicht
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen Brief zum Thema "Wettbewerbsverhältnisse und Preise der deutschen Energiewirtschaft" an Bundeswirtschaftsminister Michael Glos geschrieben. Prof. Axel Börsch-Supan (Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats) und Prof. Martin Hellwig haben diesen Brief heute in einer Pressekonferenz im BMWi vorgestellt.
Darin heißt es, die Vorschläge des Ministeriums zur Preisaufsicht seien "ordnungspolitisch problematisch, schaffen Rechtsunsicherheit und können fatale Präzedenzwirkungen haben". Es sei nicht erkennbar, inwieweit der von Glos eingebrachte Gesetzesvorschlag die Aufsicht verbessern könne. Eher drohe ein "Missbrauch der Missbrauchsaufsicht", sollten die Vorschläge umgesetzt werden.
Die Wissenschaftler monieren vor allem, es sei unklar, was unter dem Begriff der "Kosten zu verstehen sei". Werden Investitionen eingerechnet, handelt es sich um Durchschnitts- oder Grenzkosten? Da keine Vergleichswerte von Märkten im Wettbewerb vorhanden seien, könne auch kein "angemessener Preis" festgesetzt werden.
Weiterhin erklärten sie, Anhaltspunkte für einen Machtmissbrauch auf dem Strommarkt seien weniger die Gewinne als solche, sondern eher die "sehr hohe horizontale und vertikale Konzentration" der Energieunternehmen, aber auch die kostenlose CO2-Zertifikatsverteilung. In beiden Fällen reichen die derzeitigen gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten aber aus.
Zur Zeit untersucht das Bundeskartellamt, ob es auf dem Strommarkt Preisabsprachen oder sonstigen Missbrauch von Marktmacht gibt und gegeben hat. Diese Ergebnisse solle man abwarten, denn sollte das Bundeskartellamt Missbrauch feststellen, werde eh ein Gerichtsverfahren eingeleitet und eine Gesetzesänderung erübrige sich.
Glos reagierte mit einer Gegenerklärung auf den Brief. Er sei "weiterhin der Meinung, dass wir mit unserem Maßnahmenpaket den Wettbewerb auf dem Energiemarkt entscheidend voranbringen. Ernstzunehmende alternative Vorschläge, die nicht zu einem massiven Eingriff in das private Eigentum führen würden, sehe ich derzeit nicht."
Darin heißt es, die Vorschläge des Ministeriums zur Preisaufsicht seien "ordnungspolitisch problematisch, schaffen Rechtsunsicherheit und können fatale Präzedenzwirkungen haben". Es sei nicht erkennbar, inwieweit der von Glos eingebrachte Gesetzesvorschlag die Aufsicht verbessern könne. Eher drohe ein "Missbrauch der Missbrauchsaufsicht", sollten die Vorschläge umgesetzt werden.
Die Wissenschaftler monieren vor allem, es sei unklar, was unter dem Begriff der "Kosten zu verstehen sei". Werden Investitionen eingerechnet, handelt es sich um Durchschnitts- oder Grenzkosten? Da keine Vergleichswerte von Märkten im Wettbewerb vorhanden seien, könne auch kein "angemessener Preis" festgesetzt werden.
Weiterhin erklärten sie, Anhaltspunkte für einen Machtmissbrauch auf dem Strommarkt seien weniger die Gewinne als solche, sondern eher die "sehr hohe horizontale und vertikale Konzentration" der Energieunternehmen, aber auch die kostenlose CO2-Zertifikatsverteilung. In beiden Fällen reichen die derzeitigen gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten aber aus.
Zur Zeit untersucht das Bundeskartellamt, ob es auf dem Strommarkt Preisabsprachen oder sonstigen Missbrauch von Marktmacht gibt und gegeben hat. Diese Ergebnisse solle man abwarten, denn sollte das Bundeskartellamt Missbrauch feststellen, werde eh ein Gerichtsverfahren eingeleitet und eine Gesetzesänderung erübrige sich.
Glos reagierte mit einer Gegenerklärung auf den Brief. Er sei "weiterhin der Meinung, dass wir mit unserem Maßnahmenpaket den Wettbewerb auf dem Energiemarkt entscheidend voranbringen. Ernstzunehmende alternative Vorschläge, die nicht zu einem massiven Eingriff in das private Eigentum führen würden, sehe ich derzeit nicht."