BGH-Grundsatzverfahren gegen hohe Gaspreise
Am Mittwoch wird am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Grundsatzverfahren eröffnet. Es soll klären, ob das derzeitige Gaspreisniveau "angemessen" sei. Das berichtet die Wormser Zeitung. Ein Heilbronner Rentner hatte gegen die Preiserhöhung seines Gasversorgers Beschwerde eingereicht.
Grundlage des Verfahrens ist der Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er räumt Verbrauchern die Möglichkeit ein Begründungen zu fordern und Zahlungen zu kürzen, wenn ihr Versorgungsunternehmen einseitig die Tarife erhöht. Die Gerichte müssen dann überprüfen, ob ein Preis "nach billigem Ermessen" festgesetzt wurde.
Der "Gaspreis-Rebell" hatte vor dem Amtsgericht Heilbronn bereits recht bekommen. Das Landgericht nahm das Urteil allerdings zu Gunsten der Heilbronner Versorgungsgesellschaft zurück. Der Bundesgerichtshof kann den Vorgang nur juristisch prüfen, nicht aber entscheiden. Bekommt der Kläger Recht, würde der Fall an das Landgericht zurückverwiesen und müsste dort neu verhandelt werden.
Ob bereits am Mittwoch ein Urteil fällt, steht noch nicht fest. In den vergangenen zwei Jahren wurde bereits häufig zu Gunsten der Gaskunden entschieden. Das jetzige Verfahren sollte die Frage klären, inwieweit die Energieversorger ihre Preiskalkulation offen legen müssen, um den Gerichten und den Sachverständigen die Ermittlung des "angemessenen Preises" zu ermöglichen.
Grundlage des Verfahrens ist der Paragraf 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er räumt Verbrauchern die Möglichkeit ein Begründungen zu fordern und Zahlungen zu kürzen, wenn ihr Versorgungsunternehmen einseitig die Tarife erhöht. Die Gerichte müssen dann überprüfen, ob ein Preis "nach billigem Ermessen" festgesetzt wurde.
Der "Gaspreis-Rebell" hatte vor dem Amtsgericht Heilbronn bereits recht bekommen. Das Landgericht nahm das Urteil allerdings zu Gunsten der Heilbronner Versorgungsgesellschaft zurück. Der Bundesgerichtshof kann den Vorgang nur juristisch prüfen, nicht aber entscheiden. Bekommt der Kläger Recht, würde der Fall an das Landgericht zurückverwiesen und müsste dort neu verhandelt werden.
Ob bereits am Mittwoch ein Urteil fällt, steht noch nicht fest. In den vergangenen zwei Jahren wurde bereits häufig zu Gunsten der Gaskunden entschieden. Das jetzige Verfahren sollte die Frage klären, inwieweit die Energieversorger ihre Preiskalkulation offen legen müssen, um den Gerichten und den Sachverständigen die Ermittlung des "angemessenen Preises" zu ermöglichen.