100%
0%
Kartellamt mahnt RWE wegen Preismissbrauch ab
Das Bundeskartellamt hat den Essener RWE-Konzern nach Informationen der Berliner Zeitung wegen der Einpreisung der kostenfrei überlassenen Emissionszertifikate in die Stromlieferverträge mit den Industrie- und Gewerbekunden des Konzerns abgemahnt. Ähnliche Missbrauchsverfahren wie gegen RWE führt das Kartellamt auch gegen andere Energieversorger wie Eon oder auch Vattenfall. Mit Entscheidungen hier ist allerdings erst in einigen Wochen zu rechnen.
Nach Auffassung der Wettbewerbshüter liegt bei dieser Einpreisung immer dann ein missbräuchliches Verhalten vor, wenn die Emissionszertifikate zu einem Wert von mehr als 25 Prozent des jeweils aktuellen Zertifikats-Börsenkurses in die Lieferverträge einkalkuliert werden.
RWE hatte die Zertifikate jedoch - wie auch die anderen deutschen Energieversorger - zum jeweils vollen Börsenkurs in die Lieferverträge eingepreist. Nur auf dieser Basis, so Kartellamtspräsident Ulf Böge, habe der Konzern im Jahr 2005 seinen Gewinn im Stromsektor um fast 50 Prozent auf gut 800 Millionen Euro steigern können. Das Kartellamt hat den Essener Konzern aufgefordert, seinen Industrie- und Gewerbekunden die zu viel erhobenen Beträge rückwirkend zu erstatten. Folgt RWE dieser Aufforderung nicht, droht dem Konzern bei Rechtskraft der Missbrauchsverfügung eine Klagewelle seiner Industrie- und Gewerbekunden.
Nach Auffassung der Wettbewerbshüter liegt bei dieser Einpreisung immer dann ein missbräuchliches Verhalten vor, wenn die Emissionszertifikate zu einem Wert von mehr als 25 Prozent des jeweils aktuellen Zertifikats-Börsenkurses in die Lieferverträge einkalkuliert werden.
RWE hatte die Zertifikate jedoch - wie auch die anderen deutschen Energieversorger - zum jeweils vollen Börsenkurs in die Lieferverträge eingepreist. Nur auf dieser Basis, so Kartellamtspräsident Ulf Böge, habe der Konzern im Jahr 2005 seinen Gewinn im Stromsektor um fast 50 Prozent auf gut 800 Millionen Euro steigern können. Das Kartellamt hat den Essener Konzern aufgefordert, seinen Industrie- und Gewerbekunden die zu viel erhobenen Beträge rückwirkend zu erstatten. Folgt RWE dieser Aufforderung nicht, droht dem Konzern bei Rechtskraft der Missbrauchsverfügung eine Klagewelle seiner Industrie- und Gewerbekunden.