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Nachtstrom nicht mehr steuerermäßigt
Ende des Jahres entfällt die Stromsteuerermäßigung für Elektro-Speicherheizungen (Nachtspeicheröfen). Ab 1. Januar 2007 beträgt die einheitlich zu zahlende Stromsteuer für alle einhundert Prozent und damit 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Dadurch wird sich der Kilowattstunden-Preis für die Betroffenen um 0,82 Cent verteuern.
Wer seine Anlage vor dem 1. April 1999 in Betrieb genommen hat, musste bisher nur einen ermäßigten Steuersatz von 60 Prozent zahlen. Diese befristete Steuerermäßigung sollte den Besitzern von Altanlagen Zeit für die Umstellung ihrer Heizungsanlage geben.
Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt daher die schnellstmögliche Umstellung auf moderne Heizungsanlagen, die mit Öl, Gas oder Holzpellets betrieben werden. Schließlich sei Heizen mit Strom nicht nur kostspielig, sondern auch umweltfeindlich, da insgesamt nur ein Drittel der Energie im Haus ankommt, als zur Stromerzeugung aufgewendet wurde. Moderne Heizsysteme kommen dagegen auf einen Nutzungsgrad von 90 Prozent.
Dazu kommt: Auch die Tage des billigeren Schwachlast- oder Nachtstroms sind gezählt. Nur noch die Stromversorger bieten so genannte Zweitarife an, die auch das regionale Netz betreiben. Ein Stromanbieterwechsel kommt daher für Haushalte, die mit Strom heizen, in der Regel nicht in Frage.
Wer seine Anlage vor dem 1. April 1999 in Betrieb genommen hat, musste bisher nur einen ermäßigten Steuersatz von 60 Prozent zahlen. Diese befristete Steuerermäßigung sollte den Besitzern von Altanlagen Zeit für die Umstellung ihrer Heizungsanlage geben.
Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt daher die schnellstmögliche Umstellung auf moderne Heizungsanlagen, die mit Öl, Gas oder Holzpellets betrieben werden. Schließlich sei Heizen mit Strom nicht nur kostspielig, sondern auch umweltfeindlich, da insgesamt nur ein Drittel der Energie im Haus ankommt, als zur Stromerzeugung aufgewendet wurde. Moderne Heizsysteme kommen dagegen auf einen Nutzungsgrad von 90 Prozent.
Dazu kommt: Auch die Tage des billigeren Schwachlast- oder Nachtstroms sind gezählt. Nur noch die Stromversorger bieten so genannte Zweitarife an, die auch das regionale Netz betreiben. Ein Stromanbieterwechsel kommt daher für Haushalte, die mit Strom heizen, in der Regel nicht in Frage.