Am Jahresende Stromzähler ablesen!
Stromtip empfiehlt allen Leserinnen und Lesern, rechtzeitig zum Jahreswechsel ihre Zähler abzulesen und den Stand ihrem Stromversorger mitzuteilen. Damit stellen Sie sicher, dass die Unternehmen exakt abrechnen müssen, für welche Strommenge der alte und für welche Strommenge der neue Mehrwertsteuersatz fällig wird.