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Entscheidung zum Gasnetzzugang bestandskräftig
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, beim Gasnetzzugang das Modell der Einzelbuchung für unrechtmäßig zu erklären, ist jetzt bestandskräftig. Die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hatte in einem Missbrauchsverfahren vor gut einem Monat entschieden, dass das in der Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft geregelte Einzelbuchungsmodell nicht mehr angewendet werden darf. Indirekt wurde damit bestätigt, dass allein das sog. Zweivertragsmodell Recht und Gesetz entspricht.
Gegen diese Entscheidung konnte innerhalb eines Monats mit dem Rechtsmittel der Beschwerde vorgegangen werden. Darauf haben alle Verfahrensbeteiligten mit Fristablauf verzichtet. Damit ist die Kammerentscheidung nicht mehr anfechtbar. "Trotz kritischer Äußerungen hat sich offenbar die Einsicht durchgesetzt, dass eine verbindliche und eindeutige Interpretation des Gesetzes für alle Beteiligten vorteilhaft ist.", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Nur das Zweivertragsmodell für den Gasnetzzugang erfüllt die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes", so der Präsident weiter.
Kurth forderte die Gasversorgungsunternehmen auf, diese günstigen Startbedingungen zu nutzen und jetzt alle Kraft auf die Umsetzung und baldige Anwendung des Netzzugangsmodells zu konzentrieren. "Von einigen Verbänden der Gaswirtschaft weiß ich, dass sie damit auf breiter Front begonnen haben und Anfang Februar 2007 einen angepassten Kooperationsvertrag vorlegen werden. Ein wichtiger Grund, dem neuen Jahr auch insofern erwartungsvoll entgegen zu sehen", äußerte sich Kurth abschließend.
Gegen diese Entscheidung konnte innerhalb eines Monats mit dem Rechtsmittel der Beschwerde vorgegangen werden. Darauf haben alle Verfahrensbeteiligten mit Fristablauf verzichtet. Damit ist die Kammerentscheidung nicht mehr anfechtbar. "Trotz kritischer Äußerungen hat sich offenbar die Einsicht durchgesetzt, dass eine verbindliche und eindeutige Interpretation des Gesetzes für alle Beteiligten vorteilhaft ist.", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Nur das Zweivertragsmodell für den Gasnetzzugang erfüllt die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes", so der Präsident weiter.
Kurth forderte die Gasversorgungsunternehmen auf, diese günstigen Startbedingungen zu nutzen und jetzt alle Kraft auf die Umsetzung und baldige Anwendung des Netzzugangsmodells zu konzentrieren. "Von einigen Verbänden der Gaswirtschaft weiß ich, dass sie damit auf breiter Front begonnen haben und Anfang Februar 2007 einen angepassten Kooperationsvertrag vorlegen werden. Ein wichtiger Grund, dem neuen Jahr auch insofern erwartungsvoll entgegen zu sehen", äußerte sich Kurth abschließend.