Bundesweite Gaspreise veröffentlicht
Das Bundeskartellamt hat in einem ersten bundesweiten Vergleich große Unterschiede bei den Gaspreisen festgestellt. Der Vergleich umfasst die Angebote von 739 Gasversorgern in ganz Deutschland. Die Unterschiede bei den Gaspreisen liegen bei bis zu 59 Prozent. Die Liste wurde auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.
Kartellamtspräsident Ulf Böge sah hier seine Behörde gefordert, welche die Preispolitik der Anbieter kontrollieren müsse. "Im Gasbereich kommt der Wettbewerb trotz der Liberalisierung nur schleppend in Gang", erklärte Böge. Es müsse geprüft werden, ob die Gasversorger die marktbeherrschende Stellung in ihrem Versorgungsgebiet missbräuchlich ausnutzten. Die Veröffentlichung der Gaspreise für Haushaltskunden solle hier mehr Transparenz schaffen, so Böge weiter.
Der günstigste Anbieter, die Stadtwerke Soltau in Niedersachsen, berechnen laut Bundeskartellamt für die Versorgung einer Wohnung mit 7000 Kilowattstunden Gas im Jahr 381 Euro. Die baden-württembergische Gasversorgung Blaubeuren verlangt dagegen für die gleiche Gasmenge laut 605,86 Euro und damit 59 Prozent mehr.
Bei der Abnahme größerer Gasmengen werden die Unterschiede geringer. So reicht die Preisspanne für 20.000 Kilowattstunden im Jahr zwischen 972 Euro bei den Städtischen Werken Magdeburg in Sachsen-Anhalt und 1392,80 Euro bei der bayerischen Inngas. Der Preisunterschied beträgt damit auch hier mehr als 43 Prozent. Auch bei der Abnahme noch größerer Gasmengen lagen die Preisunterschiede über 40 Prozent.
Allerdings bringt der Preisvergleich den Verbrauchern bisher wenig, da die wenigsten die Möglichkeit haben ihren Gasanbieter zu wechseln. Der Vergleich soll nach Aussage des Bundeskartellamtes zunächst dazu dienen, die Preise bundesweit an besonders effizienten und strukturell vergleichbaren Gasversorgern zu messen und entsprechend gegen überzogene Entgeltforderungen einzelner Anbieter Missbrauchsverfahren einzuleiten. Auf dieses Vorgehen hätten sich die Kartellbehörden des Bundes und der Länder bereits 2005 geeinigt.
Der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Michael Feist, kritisierte in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, in der Tarifübersicht der Behörde seien regionale Kosten wie die Höhe der Konzessionsabgaben oder die Gebühren für Netznutzung nicht berücksichtigt. Diese allein könnten aber bis zu 50 Prozent der Preisunterschiede erklären.
Kartellamtspräsident Ulf Böge sah hier seine Behörde gefordert, welche die Preispolitik der Anbieter kontrollieren müsse. "Im Gasbereich kommt der Wettbewerb trotz der Liberalisierung nur schleppend in Gang", erklärte Böge. Es müsse geprüft werden, ob die Gasversorger die marktbeherrschende Stellung in ihrem Versorgungsgebiet missbräuchlich ausnutzten. Die Veröffentlichung der Gaspreise für Haushaltskunden solle hier mehr Transparenz schaffen, so Böge weiter.
Der günstigste Anbieter, die Stadtwerke Soltau in Niedersachsen, berechnen laut Bundeskartellamt für die Versorgung einer Wohnung mit 7000 Kilowattstunden Gas im Jahr 381 Euro. Die baden-württembergische Gasversorgung Blaubeuren verlangt dagegen für die gleiche Gasmenge laut 605,86 Euro und damit 59 Prozent mehr.
Bei der Abnahme größerer Gasmengen werden die Unterschiede geringer. So reicht die Preisspanne für 20.000 Kilowattstunden im Jahr zwischen 972 Euro bei den Städtischen Werken Magdeburg in Sachsen-Anhalt und 1392,80 Euro bei der bayerischen Inngas. Der Preisunterschied beträgt damit auch hier mehr als 43 Prozent. Auch bei der Abnahme noch größerer Gasmengen lagen die Preisunterschiede über 40 Prozent.
Allerdings bringt der Preisvergleich den Verbrauchern bisher wenig, da die wenigsten die Möglichkeit haben ihren Gasanbieter zu wechseln. Der Vergleich soll nach Aussage des Bundeskartellamtes zunächst dazu dienen, die Preise bundesweit an besonders effizienten und strukturell vergleichbaren Gasversorgern zu messen und entsprechend gegen überzogene Entgeltforderungen einzelner Anbieter Missbrauchsverfahren einzuleiten. Auf dieses Vorgehen hätten sich die Kartellbehörden des Bundes und der Länder bereits 2005 geeinigt.
Der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Michael Feist, kritisierte in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, in der Tarifübersicht der Behörde seien regionale Kosten wie die Höhe der Konzessionsabgaben oder die Gebühren für Netznutzung nicht berücksichtigt. Diese allein könnten aber bis zu 50 Prozent der Preisunterschiede erklären.