BMU fördert erneuerbare Energien im Wärmebereich
Das Bundesumweltministerium stellt in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie-Anlagen zur Verfügung. Die neue Förderrichtlinie für ein "Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien" legte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in Berlin vor. Sie soll Mitte Januar in Kraft treten.
Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in innovative Technologien erneuerbarer Energien im Wärmebereich bezuschusst – zunächst nur für private Vorhaben. Freiberufliche und gewerbliche Interessierte müssen noch warten, bis die Europäische Kommission die Richtlinie genehmigt hat.
Die Anträge werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt und auch dort entschieden. Eine Besonderheit des neuen Förderprogramms: Wenn man den Antrag stellt, sollte die Anlage schon betriebsbereit sein und die Rechnungen beiliegen. Damit werden Antrag und Abrechnung in einem Schritt bearbeitet. Nur wer einen zusätzlichen Innovationsbonus erhalten will, muss einen entsprechenden Antrag vor Baubeginn beim BAFA stellen.
Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.
Gabriel hofft, mit den Mitteln könnten Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Sie ist unter //www.erneuerbare-energien.de abrufbar. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in Kürze unter www.bafa.de zu finden.
Mit dem Marktanreizprogramm werden Investitionen in innovative Technologien erneuerbarer Energien im Wärmebereich bezuschusst – zunächst nur für private Vorhaben. Freiberufliche und gewerbliche Interessierte müssen noch warten, bis die Europäische Kommission die Richtlinie genehmigt hat.
Die Anträge werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt und auch dort entschieden. Eine Besonderheit des neuen Förderprogramms: Wenn man den Antrag stellt, sollte die Anlage schon betriebsbereit sein und die Rechnungen beiliegen. Damit werden Antrag und Abrechnung in einem Schritt bearbeitet. Nur wer einen zusätzlichen Innovationsbonus erhalten will, muss einen entsprechenden Antrag vor Baubeginn beim BAFA stellen.
Wer bereits im Jahr 2006 einen Förderantrag beim BAFA gestellt hat, der wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurde, kann nunmehr einen erneuten Antrag stellen. In diesem Fall richtet sich der Investitionskostenzuschuss nach der alten Förderrichtlinie vom 12. Juni 2006.
Gabriel hofft, mit den Mitteln könnten Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich ausgelöst werden. In der neuen Richtlinie sind die Einzelheiten der Förderung von Solarkollektoren, Biomassekesseln, Biomasse- und Geothermie-Heizkraftwerken und Nahwärmenetzen geregelt. Sie ist unter //www.erneuerbare-energien.de abrufbar. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in Kürze unter www.bafa.de zu finden.