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Weitere Netzentgeltgenehmigungen im Strombereich

11.01.2007 von
Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Stromnetzentgelte der NEW Netz GmbH aus Geilenkirchen, der AllgäuNetz GmbH & Co. KG mit Sitz in Kempten, der AVU AG für Versorgungsunternehmen, Gevelsberg, der Stadtwerke Hannover AG und der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG, Weikersheim, genehmigt. Bei der NEW Netz GmbH hat die Bundesnetzagentur die beantragten Kosten um gut 13 Prozent gekürzt, bei der AllgäuNetz GmbH & Co. KG wurden knapp 18 Prozent des beantragten Kostenblocks nicht anerkannt, bei der AVU AG für Versorgungsunternehmen betrug die Kürzung gut 12 Prozent, die Kürzung der Kosten der Stadtwerke Hannover AG belief sich auf rund neun Prozent und der Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG wurden knapp 11 Prozent der beantragten Kosten nicht anerkannt. Die Netzentgeltgenehmigungen gelten seit dem 1. Dezember 2006.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 hat die Bundesnetzagentur die Netzentgelte der EVO Energieversorgung Offenbach AG und der LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG genehmigt. Das beantragte Kostenvolumen der EVO Energieversorgung Offenbach AG wurde um gut 17 Prozent gekürzt, der LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co. KG wurden rund 12 Prozent nicht genehmigt.

Im Wege der sog. Organleihe wurden weitere Stromnetzentgeltgenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erteilt. Bei der SWS Energie GmbH aus Stralsund betrug die Kürzung gut sieben Prozent; bei der Stadtwerke Peine GmbH wurden knapp elf Prozent gekürzt; bei der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH knapp sieben Prozent der beantragten Kosten nicht anerkannt; bei der Stadtwerke Husum GmbH waren knapp sechs Prozent der Kosten nicht anerkennungsfähig. Die Kürzung bei der Stadtwerke Rendsburg GmbH belief sich auf knapp 14 Prozent; den Stadtwerken Norderstedt wurden rund 19 Prozent nicht anerkannt und bei der Schleswiger Stadtwerke GmbH waren gut sieben Prozent nicht anerkennungsfähig.

Alle Entgeltgenehmigungen gelten bis zum 31. Dezember 2007.

Diese Kostenkürzungen führen in aller Regel zur Absenkung der Netzentgelte, die aber in den einzelnen Netzbereichen und je nach Nachfragestruktur der Kunden unterschiedlich hoch ausfallen.

In welchem Umfang eine Absenkung der Netzentgelte zu niedrigeren Strompreisen führt, lässt sich nicht allgemein sagen. Dies hängt auch von der jeweiligen Preissituation der Stromversorgungsunternehmen ab. Sicher ist, dass die Kürzung von Netzentgelten die Entwicklung der Strompreise dämpft und damit den Verbrauchern zugute kommt.

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