Solarstrom-Einspeisungen jetzt abrechnen
Wer eine Solarstromanlage betreibt, muss die Endabrechnung über die ins Netz eingespeisten Solarstrommengen bis Ende Februar dem zuständigen Stromnetzbetreiber geschickt haben. Die Vergütung ist gesetzlich festgelegt und wird für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme gezahlt. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.
Wie hoch die Vergütung ist, dafür ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend. Wer 2007 eine Solarstromanlage in Betrieb nimmt, erhält folgende Einspeisevergütungen:
Gebäudeanlage 0 - 30 kWp : 49,20 Cent/ kWh
Gebäudeanlage 30-100 kWp: 46,82 Cent/ kWh
Gebäudeanlage > 100 kWp : 46,30 Cent/ kWh
Fassadenbonus : 5,00 Cent/ kWh
Freilandanlage : 37,95 Cent/ kWh
Für gelieferte Strommengen bis zum Jahresende 2006 gilt dabei der Umsatzsteuersatz von 16 Prozent. Strom, der seit 1. Januar eingespeist wird, wird mit 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (www.sfv.de) stellt einen Onlinerechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Vergütungssumme berechnet werden kann. Er berücksichtigt auch die Steueränderungen.
Wie hoch die Vergütung ist, dafür ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme entscheidend. Wer 2007 eine Solarstromanlage in Betrieb nimmt, erhält folgende Einspeisevergütungen:
Gebäudeanlage 0 - 30 kWp : 49,20 Cent/ kWh
Gebäudeanlage 30-100 kWp: 46,82 Cent/ kWh
Gebäudeanlage > 100 kWp : 46,30 Cent/ kWh
Fassadenbonus : 5,00 Cent/ kWh
Freilandanlage : 37,95 Cent/ kWh
Für gelieferte Strommengen bis zum Jahresende 2006 gilt dabei der Umsatzsteuersatz von 16 Prozent. Strom, der seit 1. Januar eingespeist wird, wird mit 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (www.sfv.de) stellt einen Onlinerechner zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Vergütungssumme berechnet werden kann. Er berücksichtigt auch die Steueränderungen.