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Informationsdefizite hemmen Wettbewerb
Der sächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD) hat in einem Gutachten die Wettbewerbsbedingungen auf dem Stromgroßhandelsmarkt untersuchen lassen. Dabei kommt die Studie der Rechtsanwaltskanzlei White & Case und des Beratungsunternehmens NERA zu dem Ergebnis "dass es erhebliche stromspezifische Informationsdefizite und eine zu starke Beschränkung der Aufsichtskompetenzen zur wirksamen Überwachung der Marktteilnehmer gibt", so Staatsminister Jurk.
Die Gutachter stellten beispielsweise fest, dass die freiwillige Weitergabe von Erzeugungsdaten an die EEX nicht ausreicht, um das Informationsdefizit wirksam zu verringern. Diese Daten werden derzeit lediglich angesammelt und nicht zu einem für den Handel preisrelevanten Zeitpunkt veröffentlicht. Für einen transparenten Handel wäre aber eine simultane Veröffentlichung von installierter und verfügbarer Kapazität einzelner Kraftwerke ab einer bestimmten Größe nahe Echtzeit erforderlich.
Das Gutachten zeigt darüber hinaus, dass die Marktaufsicht im Stromhandel lückenhaft ist. So müssen beispielsweise die Börsenhändler ihre an der Strombörse EEX getätigten Geschäfte derzeit nicht an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) melden. Der Bundesrat hat hierzu auf Initiative Sachsens konkrete Vorschläge ins laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie eingebracht.
Die Gutachter stellten beispielsweise fest, dass die freiwillige Weitergabe von Erzeugungsdaten an die EEX nicht ausreicht, um das Informationsdefizit wirksam zu verringern. Diese Daten werden derzeit lediglich angesammelt und nicht zu einem für den Handel preisrelevanten Zeitpunkt veröffentlicht. Für einen transparenten Handel wäre aber eine simultane Veröffentlichung von installierter und verfügbarer Kapazität einzelner Kraftwerke ab einer bestimmten Größe nahe Echtzeit erforderlich.
Das Gutachten zeigt darüber hinaus, dass die Marktaufsicht im Stromhandel lückenhaft ist. So müssen beispielsweise die Börsenhändler ihre an der Strombörse EEX getätigten Geschäfte derzeit nicht an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) melden. Der Bundesrat hat hierzu auf Initiative Sachsens konkrete Vorschläge ins laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie eingebracht.