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Netzzugang für alternative Kraftwerke in Gefahr
Das Bundeswirtschaftsministerium plant eine Verordnung zum Netzzugang, die nach Einschätzung aus Branchenkreisen "unüberwindbare Hürden" für Markteinsteiger enthält. Das berichtet SPIEGEL ONLINE unter Berufung auf diesen Entwurf, der dem Magazin vorliegt.
Nach Darstellung von SPIEGEL ONLINE wurde der Entwurf für die "Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie" bei einem gemeinsamen Treffen von Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Würmeling und den Chefs der vier großen Konzerne vorbereitet. Zwei Regeln zeigten besonders gut, dass die Verordnung dazu dient, Kraftwerksbauten von neuen Energieanbietern faktisch zu verhindern:
Die erste sieht vor, dass Unternehmen Lieferverträge vorlegen müssen, damit ihr Kraftwerk bevorzugt ans Stromnetz angeschlossen wird. Diese Verträge hätten vor dem 15. Oktober 2006 abgeschlossen sein müssen, also weit vor Baubeginn, Lieferbeginn und vor Inkrafttreten der Verordnung.
Zweitens hätten neubauwillige Firmen schon vor dem 15. Oktober 2006 die Untersuchungen abschließen müssen, ob ein von ihnen gewählter Standort für ein Kraftwerk geeignet sei. Dabei liegt die Verantwortung für die Untersuchung bei den etablierten Netzbetreibern - eben jenen, die das größte Interesse haben, neue Anbieter zu verhindern.
Damit steht die Verordnung im Widerspruch zum energiepolischen Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums, in welchem sogar eine "Privilegierung gegenüber Bestandskraftwerken" den neuen Stromerzeugern in Aussicht gestellt wird. Käme die jetzt diskutierte Verordnung durch, so werde das bestehende Oligopol der vier Großen weit eher gestärkt als geschwächt, so eine Branchenexpertin.
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich gegenüber SPIEGEL ONLINE zu dem Entwurf nicht äußern. Der Prozess sei noch in vollem Gange, sagt eine Sprecherin. Das Umweltministerium, wo die Verordnung nun zur Ressortabstimmung liegt, ließ lediglich mitteilen, das Ziel sei nach wie vor, neue Kraftwerke ans Netz anzuschließen.
Nach Darstellung von SPIEGEL ONLINE wurde der Entwurf für die "Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie" bei einem gemeinsamen Treffen von Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Würmeling und den Chefs der vier großen Konzerne vorbereitet. Zwei Regeln zeigten besonders gut, dass die Verordnung dazu dient, Kraftwerksbauten von neuen Energieanbietern faktisch zu verhindern:
Die erste sieht vor, dass Unternehmen Lieferverträge vorlegen müssen, damit ihr Kraftwerk bevorzugt ans Stromnetz angeschlossen wird. Diese Verträge hätten vor dem 15. Oktober 2006 abgeschlossen sein müssen, also weit vor Baubeginn, Lieferbeginn und vor Inkrafttreten der Verordnung.
Zweitens hätten neubauwillige Firmen schon vor dem 15. Oktober 2006 die Untersuchungen abschließen müssen, ob ein von ihnen gewählter Standort für ein Kraftwerk geeignet sei. Dabei liegt die Verantwortung für die Untersuchung bei den etablierten Netzbetreibern - eben jenen, die das größte Interesse haben, neue Anbieter zu verhindern.
Damit steht die Verordnung im Widerspruch zum energiepolischen Eckpunktepapier des Wirtschaftsministeriums, in welchem sogar eine "Privilegierung gegenüber Bestandskraftwerken" den neuen Stromerzeugern in Aussicht gestellt wird. Käme die jetzt diskutierte Verordnung durch, so werde das bestehende Oligopol der vier Großen weit eher gestärkt als geschwächt, so eine Branchenexpertin.
Das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich gegenüber SPIEGEL ONLINE zu dem Entwurf nicht äußern. Der Prozess sei noch in vollem Gange, sagt eine Sprecherin. Das Umweltministerium, wo die Verordnung nun zur Ressortabstimmung liegt, ließ lediglich mitteilen, das Ziel sei nach wie vor, neue Kraftwerke ans Netz anzuschließen.