Jahresbericht 2006 der Bundesnetzagentur

27.02.2007 von
Nach der Übernahme der Netzregulierung bei Strom und Gas zieht der Präsident der Bundesnetzagentur (BnetzA), Matthias Kurth, eine positive Zwischenbilanz. Er wies bei der Vorstellung des Jahresberichts der BnetzA gleichzeitig darauf hin, dass noch "viele offene Baustellen" bleiben. So seien die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) noch immer nicht vollständig erfüllt. Die "Überprüfung der Erfüllung und Einhaltung der Vorgaben aus dem EnWG wird eine Schwerpunktaufgabe der Bundesnetzagentur in der nahen Zukunft sein", heißt es in dem Bericht.

Als Ergebnis aus dem Monitoringbericht des letzten Jahres stellte die BnetzA auch eine Aufschlüsselung der Strom- und Gaspreise vor. Demnach machten für Privatkunden die Netzkosten den größten Anteil am Strompreis aus: 38,64 Prozent der Stromkosten entfallen auf den Netzbetrieb, gefolgt von 24,64 Prozent Steuern, 23,77 Prozent Strombezugskosten und 13,13 Prozent Abgaben. Für Gewerbe- und Industriekunden liegt der Anteil der Netzkosten dagegen nur bei 14,84 Prozent.

Bei den Gaspreisen spielen die Netzkosten eine viel geringere Rolle. Gerade einmal sieben Prozent des Gewerbe- und 22,10 Prozent des Privatkundenpreises machen sie beim Gas aus. Den überwiegenden Teil verursachen die Gasbeschaffungskosten von 69,10 Prozent bzw. 54,66 Prozent.

Aus diesen Zahlen lässt sich vor allem beim Strom die Wichtigkeit der Netzentgeltprüfungen erkennen. Nicht nur für das Portemonnaie der Kunden, sondern vor allem für einen "fairen und diskriminierungsfreien Netzzugang" ist eine effektive Netzregulierung erforderlich. Die Förderung des Wettbewerbs in den Netzen gebe "deutliche Wachstumsimpulse", erklärte Kurth.

Als ein typisches Beispiel dafür sieht Kurth die gegenwärtige Entwicklung auf dem Gasmarkt: neue Akteure, neue Gasangebote für Privatkunden und sinkende Gaspreise. Sie belege, dass durch ein Bündel von regulatorischen Eingriffen - das neue Gasnetzzugangsmodell, die Reduzierung der Marktgebiete und die kritische Begleitung der Kooperationsvereinbarung - auch kurzfristig Bewegung in lange abgeschotteten Märkten entstehen kann.

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