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Vattenfall will AKW Brunsbüttel länger laufen lassen
Wie das Unternehmen mitteilte, hat Vattenfall Europe beim Umweltministerium einen Antrag auf Übertragung von Strommengen für das Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) gestellt. Beantragt wurde die Übertragung von 15 Milliarden Kilowattstunden aus dem der Anlage Mülheim-Kärlich zugewiesenen Kontingent. Die für das KKB heute noch verbleibende Reststrommenge von rund 13 Milliarden Kilowattstunden wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 erreicht. Mit der beantragten Übertragung verlängert sich die Betriebszeit bis etwa Ende 2011.
Ein Sprecher des Bundesumweltministerium (BMU) bestätigte den Eingang des Antrages, wollte aber keine Angaben machen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei. "Grundsätzlich kann die Prüfung solcher Anträge mehrere Monate dauern und hängt wesentlich von der Qualität der vorgelegten Unterlagen ab", hieß es. Laut Atomgesetz muss das BMU im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium entscheiden.
"Die CO2-freie Stromerzeugung aus Kernenergie versetzt uns in die Lage, unsere wichtigen Klimaschutzziele zu erreichen", begründete der Vorstandsvorsitzende der Vattenfall Europe AG, Dr. Klaus Rauscher, den Antrag. Außerdem erziele man Synergieeffekte durch den gemeinsamen Betrieb von Brunsbüttel und Krümmel. Das Unternehmen produziert seinen Strom überwiegend in Braunkohlekraftwerken und produziert deshalb mehr CO2 als die Stromerzeugung im Bundesdurchschnitt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Ankündigung von Vattenfall scharf kritisiert. Wenn Vattenfall es mit dem Klimaschutz wirklich ernst meine, müsse das Unternehmen aus der Atomenergie aussteigen und seine geplanten milliardenschweren Investitionen in klimaschädliche Kohlekraftwerke stoppen, erklärte der Verband in einer Pressemitteilung. Atomkraftwerke behinderten den Umbau der Energiewirtschaft hin zu mehr Erneuerbaren Energien und mehr Effizienz bei der Energieerzeugung und –verteilung.
Außerdem wiesen die Naturschützer darauf hin, dass Vattenfall auch für die desaströsen Zustände im schwedischen AKW Forsmark verantwortlich sei, wegen derer in Schweden sogar die Staatsanwaltschaft ermittelte. Paragraf 7 des deutschen Atomgesetzes schreibe aber vor, eine Atomanlage dürfe nur betrieben werden, "wenn keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben".
Ein Sprecher des Bundesumweltministerium (BMU) bestätigte den Eingang des Antrages, wollte aber keine Angaben machen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei. "Grundsätzlich kann die Prüfung solcher Anträge mehrere Monate dauern und hängt wesentlich von der Qualität der vorgelegten Unterlagen ab", hieß es. Laut Atomgesetz muss das BMU im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium entscheiden.
"Die CO2-freie Stromerzeugung aus Kernenergie versetzt uns in die Lage, unsere wichtigen Klimaschutzziele zu erreichen", begründete der Vorstandsvorsitzende der Vattenfall Europe AG, Dr. Klaus Rauscher, den Antrag. Außerdem erziele man Synergieeffekte durch den gemeinsamen Betrieb von Brunsbüttel und Krümmel. Das Unternehmen produziert seinen Strom überwiegend in Braunkohlekraftwerken und produziert deshalb mehr CO2 als die Stromerzeugung im Bundesdurchschnitt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Ankündigung von Vattenfall scharf kritisiert. Wenn Vattenfall es mit dem Klimaschutz wirklich ernst meine, müsse das Unternehmen aus der Atomenergie aussteigen und seine geplanten milliardenschweren Investitionen in klimaschädliche Kohlekraftwerke stoppen, erklärte der Verband in einer Pressemitteilung. Atomkraftwerke behinderten den Umbau der Energiewirtschaft hin zu mehr Erneuerbaren Energien und mehr Effizienz bei der Energieerzeugung und –verteilung.
Außerdem wiesen die Naturschützer darauf hin, dass Vattenfall auch für die desaströsen Zustände im schwedischen AKW Forsmark verantwortlich sei, wegen derer in Schweden sogar die Staatsanwaltschaft ermittelte. Paragraf 7 des deutschen Atomgesetzes schreibe aber vor, eine Atomanlage dürfe nur betrieben werden, "wenn keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers und der für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen ergeben".