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Gabriel bremst Kartellrechtsnovelle
Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums für ein schärferes Energie-Kartellrecht geraten ins Stocken. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) unter Berufung auf "Ministeriumskreise" berichtet, will das Umweltministerium die geplante Kartellrechtsnovelle nicht mittragen.
Ursprünglich wollte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos die Veränderung im Wettbewerbsrecht noch vor Ostern durchs Kabinett bringen. Ein neuer Paragraf sollte dem Bundeskartellamt zusätzliche Kompetenzen geben, missbräuchlich überhöhte Energiepreise festzustellen und dagegen vorzugehen.
Glos zielte damit auf Diskrepanzen, wie sie zwischen den Erzeugungskosten für Strom und den Großhandelspreisen bestehen. Dies verkenne aber die "Preisbildungsmechanismen", die sich nicht nach Kosten, sondern nach Angebot und Nachfrage richteten, heißt es nun im Umweltministerium. Damit sei die Novelle "kontraproduktiv für die Entwicklung des Wettbewerbs", da sie vor allem neue Anbieter von Investitionen in den dergestalt preisregulierten Markt abhalten könnte.
Ähnlich ergeht es Glos bei der so genannten Netzanschlussverordnung. Sie sollte ursprünglich vor allem neuen Stromanbietern den Zugang zum Stromnetz erleichtern. Gegenüber den großen Stromkonzernen sollten sie nach ersten Überlegungen des Wirtschaftsministeriums sogar bevorzugt behandelt werden. In einem Entwurf der Verordnung sei nun aber nur noch von einer Vorrangregelung unter Bedingungen die Rede.
Diese würden de facto aber "von nahezu keinem Kraftwerksprojekt erfüllt"‘. In dieser Form werde der Entwurf daher nicht mitgetragen. Das Wirtschaftsministerium selbst wollte sich am Donnerstag nicht zu dem Vorgang äußern. Macht Gabriel ernst, träfe er Glos an einem empfindlichen Punkt: Beide Vorhaben standen im Mittelpunkt seiner Bemühungen um niedrigere Energiepreise. Die Kartellrechtsnovelle allerdings ist hoch umstritten.
Ursprünglich wollte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos die Veränderung im Wettbewerbsrecht noch vor Ostern durchs Kabinett bringen. Ein neuer Paragraf sollte dem Bundeskartellamt zusätzliche Kompetenzen geben, missbräuchlich überhöhte Energiepreise festzustellen und dagegen vorzugehen.
Glos zielte damit auf Diskrepanzen, wie sie zwischen den Erzeugungskosten für Strom und den Großhandelspreisen bestehen. Dies verkenne aber die "Preisbildungsmechanismen", die sich nicht nach Kosten, sondern nach Angebot und Nachfrage richteten, heißt es nun im Umweltministerium. Damit sei die Novelle "kontraproduktiv für die Entwicklung des Wettbewerbs", da sie vor allem neue Anbieter von Investitionen in den dergestalt preisregulierten Markt abhalten könnte.
Ähnlich ergeht es Glos bei der so genannten Netzanschlussverordnung. Sie sollte ursprünglich vor allem neuen Stromanbietern den Zugang zum Stromnetz erleichtern. Gegenüber den großen Stromkonzernen sollten sie nach ersten Überlegungen des Wirtschaftsministeriums sogar bevorzugt behandelt werden. In einem Entwurf der Verordnung sei nun aber nur noch von einer Vorrangregelung unter Bedingungen die Rede.
Diese würden de facto aber "von nahezu keinem Kraftwerksprojekt erfüllt"‘. In dieser Form werde der Entwurf daher nicht mitgetragen. Das Wirtschaftsministerium selbst wollte sich am Donnerstag nicht zu dem Vorgang äußern. Macht Gabriel ernst, träfe er Glos an einem empfindlichen Punkt: Beide Vorhaben standen im Mittelpunkt seiner Bemühungen um niedrigere Energiepreise. Die Kartellrechtsnovelle allerdings ist hoch umstritten.