RWE will um Biblis A streiten
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beabsichtigt, die von der RWE Power AG beantragte Übertragung von Strommengen des stillgelegten Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich auf das Atomkraftwerk Biblis A abzulehnen. Das Vorhaben widerspreche dem Atomgesetz, hieß es zur Begründung.
RWE hat jetzt vier Wochen Gelegenheit, Stellung zu nehmen, bevor das BMU unter Berücksichtigung der Stellungnahme seinen endgültigen Bescheid erlassen wird. Der Konzern hat bereits mit "großem Unverständnis" reagiert und angekündigt, Rechtsmittel einzulegen, sollte das BMU den Antrag tatsächlich endgültig ablehnen.
Zur Begründung erklärte RWE, man sehe "auf Basis des geltenden Atomgesetzes keine Gründe, die einer Zustimmung widersprechen". Das BMU hat zur Begründung seines Entschlusses angeführt, die Anlage 3 des Atomgesetzes enthalte eine ausdrückliche Liste derjenigen Meiler, auf die RWE den Reststrom aus Mülheim-Kärlich übertragen dürfe. Biblis A sei nicht darunter, weswegen eine Übertragung unzulässig sei.
Die Übertragung der Reststrommenge von Mülheim-Kärlich auf die in der Liste aufgeführten AKW bedürfe dagegen noch nicht einmal einer Genehmigung. Einen weiteren "Hilfsantrag" von RWE prüfe das BMU derzeit noch. Darin fordert RWE, Strommengen vom Atomkraftwerk Emsland auf Biblis A übertragen zu dürfen, sollte der ursprüngliche Antrag abgelehnt werden. Da das AKW Emsland auf der Liste steht, käme dies einer Übertragung um zwei Ecken gleich, indem Strommengen erst von Mülheim-Kärlich ins Emsland und von dort an Biblis A weiter verteilt werden.
Für eine Übertragung vom AKW Emland auf Biblis A ist wiederum laut Atomgesetz eine vergleichende Sicherheitsanalyse erforderlich, auf deren Grundlage das BMU über einen solchen Antrag entscheiden muss. Laut BMU hat RWE bisher noch keine aussagekräftigen Dokumente für eine solche Sicherheitsanalyse der Atomkraftwerke Biblis A und Emsland vorgelegt. Eine technische Stellungnahme zu dem detaillierten Anforderungskatalog des BMU wird noch im März erwartet.
RWE hat jetzt vier Wochen Gelegenheit, Stellung zu nehmen, bevor das BMU unter Berücksichtigung der Stellungnahme seinen endgültigen Bescheid erlassen wird. Der Konzern hat bereits mit "großem Unverständnis" reagiert und angekündigt, Rechtsmittel einzulegen, sollte das BMU den Antrag tatsächlich endgültig ablehnen.
Zur Begründung erklärte RWE, man sehe "auf Basis des geltenden Atomgesetzes keine Gründe, die einer Zustimmung widersprechen". Das BMU hat zur Begründung seines Entschlusses angeführt, die Anlage 3 des Atomgesetzes enthalte eine ausdrückliche Liste derjenigen Meiler, auf die RWE den Reststrom aus Mülheim-Kärlich übertragen dürfe. Biblis A sei nicht darunter, weswegen eine Übertragung unzulässig sei.
Die Übertragung der Reststrommenge von Mülheim-Kärlich auf die in der Liste aufgeführten AKW bedürfe dagegen noch nicht einmal einer Genehmigung. Einen weiteren "Hilfsantrag" von RWE prüfe das BMU derzeit noch. Darin fordert RWE, Strommengen vom Atomkraftwerk Emsland auf Biblis A übertragen zu dürfen, sollte der ursprüngliche Antrag abgelehnt werden. Da das AKW Emsland auf der Liste steht, käme dies einer Übertragung um zwei Ecken gleich, indem Strommengen erst von Mülheim-Kärlich ins Emsland und von dort an Biblis A weiter verteilt werden.
Für eine Übertragung vom AKW Emland auf Biblis A ist wiederum laut Atomgesetz eine vergleichende Sicherheitsanalyse erforderlich, auf deren Grundlage das BMU über einen solchen Antrag entscheiden muss. Laut BMU hat RWE bisher noch keine aussagekräftigen Dokumente für eine solche Sicherheitsanalyse der Atomkraftwerke Biblis A und Emsland vorgelegt. Eine technische Stellungnahme zu dem detaillierten Anforderungskatalog des BMU wird noch im März erwartet.