Gutachten entlastet Energiebörse

15.03.2007 von
Die Vorwürfe gegenüber den großen Energiekonzernen, sie hätten über künstliche Angebotsverknappung die Preise an der Leipziger Strombörse EEX in die Höhe getrieben, werden von einem Gutachten eines Kölner Wirtschaftswissenschaftlers widerlegt, welches der Financial Times Deutschland (FTD) vorliegt.

Axel Ockenfels, Professor an der Universität Köln, schreibt laut FTD in seinem 44-seitigen Gutachten, es gebe "überzeugende theoretische und empirische Evidenz dafür, dass die stark kritisierten Strompreiserhöhungen im Jahr 2005 nicht auf die Ausübung von Marktmacht zurückgeführt werden können." Er betrachtet den Preisanstieg vielmehr vornehmlich als eine Folge des Emissionshandels. Seit 2005 bekommen die Kraftwerkbetreiber CO2-Zertifikate zugeteilt, welche sie in ihre Endkundenpreise einrechnen

Die Studie bringt die Kritiker der EEX in Erklärungsnot, besonders den schleswig-holsteinischen Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU). Er hatte die Studie bei Ockenfels in Auftrag gegeben, aber bisher nicht veröffentlicht. Austermann hatte die EEX als "unzulässiges Kartell" bezeichnet - und sich dabei auch auf das Gutachten bezogen. Das Gutachten decke diese Schlussfolgerungen jedoch nicht, kritisierte die FTD.

Das Gutachten sei vielmehr auf eine theoretische Untersuchung beschränkt und stütze sich größtenteils auf die "Energy Sector Inquiry", die Untersuchung des Energiesektors, welche die EU-Kommission im Januar veröffentlichte. "Analysen des Marktmachtpotenzials in der Energy Sector Inquiry führen allgemein zu einer relativ günstigen Bewertung und zeigen, dass die Strombörsenpreise in Deutschland vergleichsweise niedrig sind", schreibt Ockenfels.

In dem Strombörsenvergleich der EU schneidet nur die niederländische APX noch besser ab als die EEX. Kein Anbieter in Deutschland setze den Preis für mehr als 17 Prozent der Auktionsstunden, heißt es in der von der Branche viel zitierten EU-Studie zum Energiesektor. Ockenfels' Fazit lautet: "Auf Basis der vorliegenden Evidenz erscheint der Schluss unzulässig, dass Marktmacht an der Strombörse hinreichend preistreibend gewirkt hat, um wettbewerbspolitische Eingriffe in die Preisbildung rechtfertigen zu können."

Der an der EEX ermittelte Preis dient als Referenz für den Großhandel und damit auch als Basis für Endverbraucherpreise. Sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt werden die E-Mail analysieren, welche die Spekulationen um Preismanipulationen ausgelöst hatte (Stromtip berichtete). Die EEX hat Klage bei der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Geheimnisverrats eingereicht.

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