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EnBW klagt vor dem Verwaltungsgerichtshof
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das Bundesumweltministerium (BMU) eingereicht. Grund für die Klage ist, dass das Bundesumweltministerium bisher nicht über den Antrag auf Reststrommengenübertragung auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN), entschieden hat. Da ein sachlicher Grund für eine solche Verzögerung aus Sicht des Unternehmens nicht zu erkennen ist, soll jetzt das Gericht über den Antrag der EnKK entscheiden. Die Klage ist die einzige Möglichkeit, einer weiteren Verzögerung des Verfahrens entgegenzuwirken.
Am 21. Dezember 2006 hatte die EnKK beim BMU die Übertragung von 46,9 TWh Reststrom vom Kernkraftwerk GKN II auf das Kernkraftwerk GKN I beantragt. Mit der Übertragung dieser Reststrommenge würde sich die Betriebszeit für GKN I rechnerisch um acht Jahre verlängern. Für GKN II würde sich durch die Abgabe der Reststrommenge die Betriebszeit um ca. 5 Jahre verkürzen. Beide Kraftwerksblöcke könnten damit bis zum Jahr 2017 laufen.
Die EnKK hatte ihren Antrag auf Übertragung von Reststrommengen unter anderem damit begründet, dass die bisherige Konstellation einer Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim längstmöglich erhalten bliebe und damit die maximale Nutzung der daraus resultierenden Synergien zugunsten von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit über alle Betriebsphasen ermöglicht würde.
Am 21. Dezember 2006 hatte die EnKK beim BMU die Übertragung von 46,9 TWh Reststrom vom Kernkraftwerk GKN II auf das Kernkraftwerk GKN I beantragt. Mit der Übertragung dieser Reststrommenge würde sich die Betriebszeit für GKN I rechnerisch um acht Jahre verlängern. Für GKN II würde sich durch die Abgabe der Reststrommenge die Betriebszeit um ca. 5 Jahre verkürzen. Beide Kraftwerksblöcke könnten damit bis zum Jahr 2017 laufen.
Die EnKK hatte ihren Antrag auf Übertragung von Reststrommengen unter anderem damit begründet, dass die bisherige Konstellation einer Doppelblockanlage am Standort Neckarwestheim längstmöglich erhalten bliebe und damit die maximale Nutzung der daraus resultierenden Synergien zugunsten von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit über alle Betriebsphasen ermöglicht würde.