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VZ warnt vor unseriösen Vertragsverlängerungen
Kurz nach dem Auftauchen erster Wechselangebote für Gaskunden greift der Versorger Badenova zu unrühmlichen Methoden, diese längerfristig zu binden. In einem Schreiben teilt das Unternehmen ihnen mit, dass ihr Vertrag – wenn sie nicht aktiv schriftlich widersprechen – ab 01.04.2007 zu einem Sondervertrag mit zwölfmonatiger Bindung umgestellt würde. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt, das Schreiben zu ignorieren.
Nach Auskunft der Badenova wurden nur Tarifkunden der Gasgrundversorgung angeschrieben, für die es keine zusätzlichen Vertragsbedingungen gebe. Nach dieser Verordnung ist ein Vertragsabschluss durch Stillschweigen nicht vorgesehen. "Auch das Gesetz sagt klar, dass ein Vertrag nicht durch Stillschweigen auf ein vorgelegtes Angebot zustande kommen kann," klärt Andrea Benzing-Schairer Energieexpertin der Verbraucherzentrale auf.
Kurioser Weise bedarf laut Preisübersicht des Unternehmens ein Wechsel zu den Tarifen medi plus 12 ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Hintergrund für die Kundenverwirrung scheinen Änderungen in der Badenova-Gastarifstruktur zum 1. April zu sein. Der bisherige Tarif Medi wird ersetzt durch einen Tarif Medi pur und einen Tarif Medi PLUS 12. Während zahlreiche Gasanbieter Ihre Preise Anfang April senken, verbilligt die Badenova ihr Gas nur für Kunden, die eine 12monatige Vertragsbindung akzeptieren und damit die sich abzeichnenden Wechselmöglichkeiten aufgeben. Genaue Vertragsbedingungen für die neuen Tarife sind übrigens weder im Kundenanschreiben noch auf der Website des Unternehmens zu finden.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat unter www.vz-bw.de/gaspreise umfangreiche Informationen zusammengestellt, wie sich Gaskunden gegen überhöhte Preise zur Wehr setzen können. Dort sind auch Ansprechpartner der Sammelkläger-Initiative gegen die Gaspreise der Badenova genannt.
Nach Auskunft der Badenova wurden nur Tarifkunden der Gasgrundversorgung angeschrieben, für die es keine zusätzlichen Vertragsbedingungen gebe. Nach dieser Verordnung ist ein Vertragsabschluss durch Stillschweigen nicht vorgesehen. "Auch das Gesetz sagt klar, dass ein Vertrag nicht durch Stillschweigen auf ein vorgelegtes Angebot zustande kommen kann," klärt Andrea Benzing-Schairer Energieexpertin der Verbraucherzentrale auf.
Kurioser Weise bedarf laut Preisübersicht des Unternehmens ein Wechsel zu den Tarifen medi plus 12 ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Hintergrund für die Kundenverwirrung scheinen Änderungen in der Badenova-Gastarifstruktur zum 1. April zu sein. Der bisherige Tarif Medi wird ersetzt durch einen Tarif Medi pur und einen Tarif Medi PLUS 12. Während zahlreiche Gasanbieter Ihre Preise Anfang April senken, verbilligt die Badenova ihr Gas nur für Kunden, die eine 12monatige Vertragsbindung akzeptieren und damit die sich abzeichnenden Wechselmöglichkeiten aufgeben. Genaue Vertragsbedingungen für die neuen Tarife sind übrigens weder im Kundenanschreiben noch auf der Website des Unternehmens zu finden.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat unter www.vz-bw.de/gaspreise umfangreiche Informationen zusammengestellt, wie sich Gaskunden gegen überhöhte Preise zur Wehr setzen können. Dort sind auch Ansprechpartner der Sammelkläger-Initiative gegen die Gaspreise der Badenova genannt.