Netzagentur genehmigt weitere Netzentgelte

06.04.2007 von
Die Bundesnetzagentur hat im Wege der sog. Organleihe weitere Stromnetzentgeltgenehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erteilt. Die jeweiligen Kürzungen des beantragten Kostenblocks stellen sich wie folgt dar:

Mecklenburg-Vorpommern
Netzgesellschaft Schwerin mbH 11 Prozent

Niedersachsen
Stadtwerke Bad Lauterberg im Harz GmbH 9 Prozent
Stadtwerke Rinteln GmbH 14 Prozent

Schleswig-Holstein
Stadtnetze Barmstedt GmbH 4 Prozent
Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH 8 Prozent
Stadtwerke Bredstedt GmbH - 5 Prozent
Elektrizitätswerke Stadt Garding 2 Prozent
Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH 20 Prozent

Thüringen
Stadtwerke Leinefelde GmbH 10 Prozent
Energieversorgung Inselsberg GmbH, Waltershausen 4 Prozent
Stadtwerke Stadtroda GmbH 10 Prozent
Stadtwerke Arnstadt Netz GmbH 6 Prozent
Stadtwerke Mühlhausen Netz GmbH 8 Prozent
Stadtwerke Bad Langensalza Netz GmbH 13 Prozent
Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH 8 Prozent
Energie- und Medienversorgung Schwarza GmbH, Rudolstadt 6 Prozent
Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH 6 Prozent
Energieversorgung Apolda GmbH 4 Prozent
Elektrizitätswerk Max Peissker, Eichicht 16 Prozent
Energieversorgung Nordhausen Netz GmbH 15 Prozent
Stadtwerke Eisenberg GmbH 10 Prozent

Alle Entgeltgenehmigungen gelten bis zum 31. Dezember 2007.

Außerdem hat die Bundesnetzagentur in eigener Zuständigkeit mit Wirkung zum 1. Januar 2007 die Stromnetzentgelte der Energiedienst Netze GmbH mit Sitz in Rheinfelden und mit Wirkung zum 1. Februar 2007 die Entgelte der Stadtwerke Augsburg Netze GmbH genehmigt. Die Kürzungen gegenüber den beantragten Kosten belaufen sich jeweils auf gut zwölf Prozent. Zum 1. April 2007 wurden die Entgelte der Stadtwerke Leipzig Netz GmbH genehmigt. Hier waren 13 Prozent des beantragten Kostenblocks nicht anerkennungsfähig.

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