Strengeres Energiekartellrecht auf gutem Wege
Das Bundeskartellamt kann künftig in die Preispolitik marktbeherrschender Energiekonzerne eingreifen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in ihrer Online-Ausgabe berichtet, haben sich die Bundesminister für Wirtschaft und Umwelt, Michael Glos und Sigmar Gabriel, auf eine entsprechende Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geeinigt. Das Bundeskabinett soll sie am 25. April beschließen.
Wenn ein marktbeherrschender Anbieter für Strom und Gas höhere Preise verlangt als andere Marktteilnehmer, kann das Bundeskartellamt demnach künftig einschreiten. Das gleiche gilt, wenn die Preise in einem "unangemessenen Verhältnis" zu den Produktionskosten liegen. Das neue Gesetz wird nur "überbrückend" bis 2012 in Kraft bleiben, bis ein wirksamer Wettbewerb im Energiemarkt eingekehrt sei, zitiert die FAZ aus dem Wirtschaftsministerium.
Künftig kommt es zudem zu einer Umschichtung der Beweislast: Nicht mehr das Bundeskartellamt muss nachweisen, dass ein überhöhter Preis verlangt wird, sondern die Energiekonzerne müssen darlegen, wie der Preis zustande kam und dass er sachlich gerechtfertigt ist. Damit wird die Verfolgung von Preismissbrauch vereinfacht, die bisher oft aus Mangel an Beweisen beendet werden musste, da der Behörde die notwendigen Unterlagen fehlten.
So genannte Bagatellfälle sollen aber auch künftig von der Kontrolle ausgenommen sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf eine amtliche Missbrauchskontrolle erst dann erfolgen, wenn die Energiepreise der marktbeherrschenden Unternehmen um mehr als 10 Prozent höher liegen als die ihrer Konkurrenten. Wirtschaftsminister Glos wollte diesen „Erheblichkeitszuschlag“ streichen, war dabei aber offenbar am Widerstand von Umweltminister Gabriel gescheitert.
Schon eine Woche zuvor hatte Glos eine Verordnung vorgestellt, die eine schärfere Kontrolle der Durchleitungsgebühren für Stromnetze vorsieht. Die Netzbetreiber dürfen von 2009 an ihre Gebühren für die Durchleitung von Gas und Strom durch andere Anbieter nicht länger von den Betriebskosten abhängig machen. Stattdessen soll es künftig eine Obergrenze für Netzgebühren geben, die sich am Preis des wirtschaftlichsten Wettbewerbers orientiert.
Diese Regelung stößt aber auf Widerstand in der SPD. Viele Stadtwerke würden damit in den Ruin getrieben, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, gegenüber dem Handelsblatt. Aufgrund der historisch bedingten Unterschiede in der Struktur der Energienetze tragen kommunale Netzbetreiber je nach Alter, Qualität und Ausbaugrad ihrer Netze unterschiedlich hohe Instandhaltungs- und Betriebskosten.
Wenn ein marktbeherrschender Anbieter für Strom und Gas höhere Preise verlangt als andere Marktteilnehmer, kann das Bundeskartellamt demnach künftig einschreiten. Das gleiche gilt, wenn die Preise in einem "unangemessenen Verhältnis" zu den Produktionskosten liegen. Das neue Gesetz wird nur "überbrückend" bis 2012 in Kraft bleiben, bis ein wirksamer Wettbewerb im Energiemarkt eingekehrt sei, zitiert die FAZ aus dem Wirtschaftsministerium.
Künftig kommt es zudem zu einer Umschichtung der Beweislast: Nicht mehr das Bundeskartellamt muss nachweisen, dass ein überhöhter Preis verlangt wird, sondern die Energiekonzerne müssen darlegen, wie der Preis zustande kam und dass er sachlich gerechtfertigt ist. Damit wird die Verfolgung von Preismissbrauch vereinfacht, die bisher oft aus Mangel an Beweisen beendet werden musste, da der Behörde die notwendigen Unterlagen fehlten.
So genannte Bagatellfälle sollen aber auch künftig von der Kontrolle ausgenommen sein. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf eine amtliche Missbrauchskontrolle erst dann erfolgen, wenn die Energiepreise der marktbeherrschenden Unternehmen um mehr als 10 Prozent höher liegen als die ihrer Konkurrenten. Wirtschaftsminister Glos wollte diesen „Erheblichkeitszuschlag“ streichen, war dabei aber offenbar am Widerstand von Umweltminister Gabriel gescheitert.
Schon eine Woche zuvor hatte Glos eine Verordnung vorgestellt, die eine schärfere Kontrolle der Durchleitungsgebühren für Stromnetze vorsieht. Die Netzbetreiber dürfen von 2009 an ihre Gebühren für die Durchleitung von Gas und Strom durch andere Anbieter nicht länger von den Betriebskosten abhängig machen. Stattdessen soll es künftig eine Obergrenze für Netzgebühren geben, die sich am Preis des wirtschaftlichsten Wettbewerbers orientiert.
Diese Regelung stößt aber auf Widerstand in der SPD. Viele Stadtwerke würden damit in den Ruin getrieben, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, gegenüber dem Handelsblatt. Aufgrund der historisch bedingten Unterschiede in der Struktur der Energienetze tragen kommunale Netzbetreiber je nach Alter, Qualität und Ausbaugrad ihrer Netze unterschiedlich hohe Instandhaltungs- und Betriebskosten.