BdE warnt vor Lockangeboten der Stromdiscounter
Der Bund der Energieverbraucher (BdE) warnt vor Billigstromanbietern, die Strompakete verkaufen und Vorauszahlungen für ein Jahr oder mehrere Monate fordern. So erfreulich die Preisnachlässe seien, sei hier vielfach Dumping im Spiel, da die Preise oft nicht die Kosten deckten.
Der BdE rechnet vor, wie bei einigen Billiganbietern die Preise die vernünftigerweise anzusetzenden Beschaffungskosten übersteigen. Die Anbieter müssen auf jeden Fall aufkommen für 8,3 Cent Steuer und Abgaben (berechnet für eine Großstadt) und etwa sechs Cent für die Netznutzung. Das summiert sich auf 14,3 Cent je Kilowattstunde. Wenn Strom dann für 15 Cent je Kilowattstunde angeboten wird, dann bleiben für den Stromeinkauf, die Geschäftsabwicklung und Gewinn ganze 0,7 Cent. Das reiche nicht einmal für den Stromeinkauf zu Marktpreisen, so der BdE.
Das System könne nur solange funktionieren, wie neu geworbene Kunden mit ihrer Vorkasse den Strom der Altkunden mit bezahlen oder die Verluste als Kosten der Markteinführung für eine Anlaufphase finanziert werden. Auf Dauer müssten entweder die Preise steigen oder die Insolvenz drohe – und mit ihr der Verlust der geleisteten Vorauszahlungen, warnt der BdE. Vor dem Anbieter Pennystrom, der einen Zehnjahresvertrag mit Strompreisgarantie anbietet, wird ausdrücklich gewarnt.
Dritter Kritikpunkt: Relative Preisangebote, die Rabatte gegenüber dem Grundversorgungstarifen versprechen, sind oft für Verbraucher schwer durchschaubar und daher leicht zu verfälschen. Der Schleswiger Anbieter Bonusstrom verspreche mit seinem Produkt „B-wie-billiger" zwar zehn Prozent Rabatt auf den Grundversorgungstarif des lokalen Stromversorgers. Es sind aber bestenfalls drei Prozent des Gesamtpreises, hat die Stiftung Warentest ausgerechnet. Ein erstes Urteil gegen Bonusstrom ist bereits ergangen: Das Landgericht München I hat auf Antrag der Stadtwerke München das Bonusversprechen als irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig eingestuft.
Der BdE rechnet vor, wie bei einigen Billiganbietern die Preise die vernünftigerweise anzusetzenden Beschaffungskosten übersteigen. Die Anbieter müssen auf jeden Fall aufkommen für 8,3 Cent Steuer und Abgaben (berechnet für eine Großstadt) und etwa sechs Cent für die Netznutzung. Das summiert sich auf 14,3 Cent je Kilowattstunde. Wenn Strom dann für 15 Cent je Kilowattstunde angeboten wird, dann bleiben für den Stromeinkauf, die Geschäftsabwicklung und Gewinn ganze 0,7 Cent. Das reiche nicht einmal für den Stromeinkauf zu Marktpreisen, so der BdE.
Das System könne nur solange funktionieren, wie neu geworbene Kunden mit ihrer Vorkasse den Strom der Altkunden mit bezahlen oder die Verluste als Kosten der Markteinführung für eine Anlaufphase finanziert werden. Auf Dauer müssten entweder die Preise steigen oder die Insolvenz drohe – und mit ihr der Verlust der geleisteten Vorauszahlungen, warnt der BdE. Vor dem Anbieter Pennystrom, der einen Zehnjahresvertrag mit Strompreisgarantie anbietet, wird ausdrücklich gewarnt.
Dritter Kritikpunkt: Relative Preisangebote, die Rabatte gegenüber dem Grundversorgungstarifen versprechen, sind oft für Verbraucher schwer durchschaubar und daher leicht zu verfälschen. Der Schleswiger Anbieter Bonusstrom verspreche mit seinem Produkt „B-wie-billiger" zwar zehn Prozent Rabatt auf den Grundversorgungstarif des lokalen Stromversorgers. Es sind aber bestenfalls drei Prozent des Gesamtpreises, hat die Stiftung Warentest ausgerechnet. Ein erstes Urteil gegen Bonusstrom ist bereits ergangen: Das Landgericht München I hat auf Antrag der Stadtwerke München das Bonusversprechen als irreführende Werbung und damit wettbewerbswidrig eingestuft.