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Gutachten zum EEG sorgt für Wirbel
Das Gutachten, welches Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in Auftrag gegeben hat, untersucht die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das entsprechende Gesetz (EEG). Glos bezeichnete es als "eine gute Grundlage für eine differenzierte Diskussion", die er über die Zukunft der Erneuerbare-Energien-Förderung führen will.
Das Bundesumweltministerium (BMU) kritisierte, damit habe der Wirtschaftsminister sein Ressort verlassen. Für das EEG sei Glos gar nicht zuständig. Im Bundesumweltministerium werde "längst an einem Erfahrungsbericht gearbeitet, der Grundlage für eine Novelle des EEG sein wird. Diese Novelle wird auch schon vorbereitet", erklärte BMU-Staatssekretär Michael Müller. Die Ergebnisse der Studie werden in diesem Rahmen aber berücksichtigt, so Müller weiter.
Die Studie wurde vom Leipziger Institut für Energetik und Umwelt gGmbH und der Schweizerischen Prognos AG erstellt. Die Wissenschaftler haben über Branchenbefragungen und statistische Modelle zu berechnen versucht, welchen Einfluss das EEG seit 2004 auf die Entwicklung des Erneuerbare-Energien-Sektors genommen hat. Daraus haben sie Rückschlüsse auf die Angemessenheit der Förderungen gezogen.
Die Studie kommt für die einzelnen Energiequellen, die vom EEG gefördert werden, zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bei der Verwertung von Methangasemissionen aus Tagebauen, Kläranlagen und Deponien plädiert sie für ein Ende der Förderung. Diese Form der Stromerzeugung sei ein Nebenbetrieb der Anlagenbetreiber geblieben, der eher über den Emissionshandel – als Vermeidung von Treibhausgasemissionen - als über das EEG unterstützt werden könne.
Bei der Biomasseverstromung kritisieren die Autoren, bei den bisherigen Vergütungssätzen sei kaum ein rentabler Betrieb möglich. Sie regen an, für diesen Bereich einen gesetzlich geregelten Investitionskostenzuschuss einzuführen. Außerdem sollten kleinere Anlagen grundsätzlich eine bessere Vergütung erhalten als große, da sie in der Regel höhere Kosten haben. Gleiches gilt für Geothermie- und Grubengasanlagen.
Da Fotovoltaik-Dachanlagen auch längerfristig teurer bleiben als Freiflächenanlagen, empfiehlt die Studie, die Grundvergütung für Dachanlagen abzusenken. Dagegen sollten Kleinwasserkraftwerke, die an neuen Standorten errichtet werden, höher vergütet werden, damit die Wasserkraft als grundlastfähige Energiequelle eine größere Rolle spielen kann.
Außerdem schlagen die Forscher vor, die Degression der Vergütungssätze in denjenigen Bereichen zu vermindern, in denen nur noch geringe Kostenreduktionen zu erwarten sind. Das sei vor allem bei Windenergie, Grubengas und kleinen Wasserkraftanlagen der Fall. Bisher sinken die Vergütungen in diesen Bereichen jährlich, da der Gesetzgeber annimmt, die Kosten würden mit fortschreitender Nutzung der Anlagen ebenfalls sinken.
Bevor nicht mehrjährige Betriebserfahrungen mit mehreren Anlagen vorliegen, sollte in den Bereichen Offshore-Windenergie und Geothermie auf die Degression ganz verzichtet werden, schlagen die Forscher vor. Ebenso sollte die Degression bei der Vergütung von Strom Fotovoltaik-Dachanlagen an den Prozentsatz, der schon heute für Freiflächenanlagen gilt, angeglichen werden.
Das Bundesumweltministerium (BMU) kritisierte, damit habe der Wirtschaftsminister sein Ressort verlassen. Für das EEG sei Glos gar nicht zuständig. Im Bundesumweltministerium werde "längst an einem Erfahrungsbericht gearbeitet, der Grundlage für eine Novelle des EEG sein wird. Diese Novelle wird auch schon vorbereitet", erklärte BMU-Staatssekretär Michael Müller. Die Ergebnisse der Studie werden in diesem Rahmen aber berücksichtigt, so Müller weiter.
Die Studie wurde vom Leipziger Institut für Energetik und Umwelt gGmbH und der Schweizerischen Prognos AG erstellt. Die Wissenschaftler haben über Branchenbefragungen und statistische Modelle zu berechnen versucht, welchen Einfluss das EEG seit 2004 auf die Entwicklung des Erneuerbare-Energien-Sektors genommen hat. Daraus haben sie Rückschlüsse auf die Angemessenheit der Förderungen gezogen.
Die Studie kommt für die einzelnen Energiequellen, die vom EEG gefördert werden, zu unterschiedlichen Ergebnissen. Bei der Verwertung von Methangasemissionen aus Tagebauen, Kläranlagen und Deponien plädiert sie für ein Ende der Förderung. Diese Form der Stromerzeugung sei ein Nebenbetrieb der Anlagenbetreiber geblieben, der eher über den Emissionshandel – als Vermeidung von Treibhausgasemissionen - als über das EEG unterstützt werden könne.
Bei der Biomasseverstromung kritisieren die Autoren, bei den bisherigen Vergütungssätzen sei kaum ein rentabler Betrieb möglich. Sie regen an, für diesen Bereich einen gesetzlich geregelten Investitionskostenzuschuss einzuführen. Außerdem sollten kleinere Anlagen grundsätzlich eine bessere Vergütung erhalten als große, da sie in der Regel höhere Kosten haben. Gleiches gilt für Geothermie- und Grubengasanlagen.
Da Fotovoltaik-Dachanlagen auch längerfristig teurer bleiben als Freiflächenanlagen, empfiehlt die Studie, die Grundvergütung für Dachanlagen abzusenken. Dagegen sollten Kleinwasserkraftwerke, die an neuen Standorten errichtet werden, höher vergütet werden, damit die Wasserkraft als grundlastfähige Energiequelle eine größere Rolle spielen kann.
Außerdem schlagen die Forscher vor, die Degression der Vergütungssätze in denjenigen Bereichen zu vermindern, in denen nur noch geringe Kostenreduktionen zu erwarten sind. Das sei vor allem bei Windenergie, Grubengas und kleinen Wasserkraftanlagen der Fall. Bisher sinken die Vergütungen in diesen Bereichen jährlich, da der Gesetzgeber annimmt, die Kosten würden mit fortschreitender Nutzung der Anlagen ebenfalls sinken.
Bevor nicht mehrjährige Betriebserfahrungen mit mehreren Anlagen vorliegen, sollte in den Bereichen Offshore-Windenergie und Geothermie auf die Degression ganz verzichtet werden, schlagen die Forscher vor. Ebenso sollte die Degression bei der Vergütung von Strom Fotovoltaik-Dachanlagen an den Prozentsatz, der schon heute für Freiflächenanlagen gilt, angeglichen werden.