KfW: Förderung klimafreundlicher Technologien
Förderungen für große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme werden ab dem 1. Mai wesentlich attraktiver, teilt die KfW-Förderbank mit. Auch die Förderung von großen Biomasseanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie wird fortgeführt. Darüber haben das Bundesumweltministerium und die KfW einen bis 2011 geltenden Vertrag abgeschlossen.
Das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" hat zum Ziel, mit einem Fördervolumen für 2007 von 213 Mio. Euro Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich auszulösen.
Im Rahmen des Programmes werden zinsverbilligte KfW-Darlehen sowie Tilgungszuschüsse des Bundesumweltministeriums für bis zu 30 Prozent der Investitionskosten vergeben. Voraussetzung: Das Projekt umfasst mindestens 40 Quadratmeter Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Neu errichtete oder zu erweiternde Nahwärmenetze, die zu mindestens 50 Prozent mit regenerativer Wärme gespeist werden, sind zusätzlich förderungswürdig.
Am 1. Mai 2007 startet auch der "Innovationsbonus". Privatleute und Unternehmen, deren Anlagen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, können damit die Fördersumme verdreifachen. Diese neue Regelung gilt - je nach Anlagentyp - für Solarkollektoren von 20 bis 40 qm Kollektorfläche. Die Förderanträge sind ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.
Nach der Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission ist das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" im gewerblichen Bereich ab dem 1. Mai wieder geöffnet. Finanziert werden Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung und Tiefengeothermieanlagen mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" hat zum Ziel, mit einem Fördervolumen für 2007 von 213 Mio. Euro Investitionen von rund zwei Milliarden Euro im privaten und gewerblichen Bereich auszulösen.
Im Rahmen des Programmes werden zinsverbilligte KfW-Darlehen sowie Tilgungszuschüsse des Bundesumweltministeriums für bis zu 30 Prozent der Investitionskosten vergeben. Voraussetzung: Das Projekt umfasst mindestens 40 Quadratmeter Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Neu errichtete oder zu erweiternde Nahwärmenetze, die zu mindestens 50 Prozent mit regenerativer Wärme gespeist werden, sind zusätzlich förderungswürdig.
Am 1. Mai 2007 startet auch der "Innovationsbonus". Privatleute und Unternehmen, deren Anlagen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, können damit die Fördersumme verdreifachen. Diese neue Regelung gilt - je nach Anlagentyp - für Solarkollektoren von 20 bis 40 qm Kollektorfläche. Die Förderanträge sind ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.
Nach der Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission ist das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" im gewerblichen Bereich ab dem 1. Mai wieder geöffnet. Finanziert werden Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung und Tiefengeothermieanlagen mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen.