Go Yellow will Marke "Yello Strom" löschen lassen
Der Online-Branchendienst Go Yellow will die Yello Strom GmbH streiten um die Markenrechte an "Yello". Go Yellow hat die sofortige Löschung der Marke "Yello Strom" beim Deutschen Marken- und Patentamt beantragt, bericht die Financial Times Deutschland (FTD). Vorausgegangen war eine Klage des Stromanbieters. Yello Strom wollte dem Online-Dienstleister verbieten, den Namen "Go Yellow" weiter zu verwenden, da Verwechslungsgefahr bestehe.
"Wir haben die sofortige Löschung des Schutzes für vier Yello-Strom-Marken beantragt. Hinzu kommen weitere zwölf Marken des Unternehmens", sagte Go-Yellow-Vorstandschef Klaus Harisch der FTD. Harisch räumt seinem Antrag gute Chancen ein. Ein Sprecher des Markenamts in München bestätigte auf Anfrage den Löschungsantrag. Entschieden werde erst nach einer Anhörung der Parteien.
Die Yello Strom GmbH, Vertriebstochter des Energieversorgers EnBW, wollte Go Yellow die Verwendung des hatte ihren Markennamen schon frühzeitig schützen lassen und "Go Yellow" letztes Jahr verklagt, das Online-Unternehmen dürfe seinen Firmennamen, die Internetadresse und das Firmenlogo nicht mehr verwenden. Das Landgericht München gab dem Stromanbieter recht, die Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht München, sah jedoch keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.
Nach Ansicht Harischs hätte die Löschung der Strommarke zur Folge, dass sich jeder Stromanbieter Yello Strom nennen könne. Der Begriff sei nicht schutzfähig. Ein Yello-Strom-Sprecher wollte vor einer Stellungnahme die Urteilsbegründung abwarten. Sein Unternehmen sei weiter der Auffassung, dass die Marken verwechselt werden könnten, und würde weitere juristische Schritte prüfen.
"Wir haben die sofortige Löschung des Schutzes für vier Yello-Strom-Marken beantragt. Hinzu kommen weitere zwölf Marken des Unternehmens", sagte Go-Yellow-Vorstandschef Klaus Harisch der FTD. Harisch räumt seinem Antrag gute Chancen ein. Ein Sprecher des Markenamts in München bestätigte auf Anfrage den Löschungsantrag. Entschieden werde erst nach einer Anhörung der Parteien.
Die Yello Strom GmbH, Vertriebstochter des Energieversorgers EnBW, wollte Go Yellow die Verwendung des hatte ihren Markennamen schon frühzeitig schützen lassen und "Go Yellow" letztes Jahr verklagt, das Online-Unternehmen dürfe seinen Firmennamen, die Internetadresse und das Firmenlogo nicht mehr verwenden. Das Landgericht München gab dem Stromanbieter recht, die Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht München, sah jedoch keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken.
Nach Ansicht Harischs hätte die Löschung der Strommarke zur Folge, dass sich jeder Stromanbieter Yello Strom nennen könne. Der Begriff sei nicht schutzfähig. Ein Yello-Strom-Sprecher wollte vor einer Stellungnahme die Urteilsbegründung abwarten. Sein Unternehmen sei weiter der Auffassung, dass die Marken verwechselt werden könnten, und würde weitere juristische Schritte prüfen.