Energiepass für Gebäude: die kleine Lösung

26.04.2007 von
Das Kabinett hat eine Verordnung zur Energieeinsparung beschlossen und darin die Eckwerte für den so genannten Energieausweis festgelegt. Der Energieausweis soll interessierte Mieter und Käufer darüber informieren, wie viel Energie in einem Gebäude verbraucht wird, verbunden mit einer Modernisierungsempfehlung. Für den Fall, dass neu vermietet oder verkauft wird, ist dieser Ausweis ab 2008 zwingend.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee erklärte dazu im Bundestag, wenn es gelinge, die Programme umzusetzen, könnten "bis zum Jahre 2020 allein im Wohnbereich bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten gespart werden. Für den Einzelnen bedeutet das bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung 500 Euro pro Jahr." In Zusammenhang mit dem milliardenschweren CO2-Gebäudesanierungsprogramm komme dies auch der Baubranche stark zugute, so Tiefensee weiter.

Verbraucherschutz- und Mieterverbände kritisieren dagegen den Beschluss als nicht weit reichend genug. Der Pass zeige keine Energiesparpotenziale auf und ermögliche keine Vergleichbarkeit der Häuser hinsichtlich ihrer Energieeffizienz. Der Beschluss sei "unvernünftig", zitiert die Frankfurter Rundschau (FR) den Sprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Carel Mohn. Auch der Deutsche Mieterbund spricht laut FR von einer "Chance, die vertan wurde". Der Pass sei ein "Energieausweis light", der keine Transparenz beim Energieverbrauch der Immobilien schaffe.

Auch die für den Bund in Fragen der Energieeffizienz verantwortliche Deutsche Energie-Agentur (dena) sprach sich für die bedarfsorientierte Variante aus. "Mit dem am Gebäudebedarf orientierten Energiepass sieht der Hausbesitzer, welche konkreten Maßnahmen er zur Energieeinsparung ergreifen kann", so dena-Chef Stephan Kohler.

Grund für die Kritik: Es gibt zwei Modelle für den Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis gibt den tatsächlichen Verbrauch wieder, der bei den bisherigen Nutzern gemessen wurde. Der bedarfsorientierte Ausweis ist aufwändiger und teurer, aber von größerer Aussagekraft. Hierfür wird ingenieurmäßig der Energiebedarf des Gebäudes aufgrund der tatsächlichen baulichen Gegebenheiten berechnet. Damit werden die Gebäude untereinander vergleichbar. Die Verordnung der Bundesregierung sieht aber vor, dass der bedarfsorientierte Ausweis nur für Wohngebäude gelten soll, die vor 1977 gebaut wurden und weniger als fünf Wohnungen enthalten. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit.

Die Lösung sei sinnvoll und praxisgerecht, findet dagegen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GDW). Ähnlich äußerte sich der FR gegenüber die Hauseigentümervereinigung Haus und Grund. Sie behauptet zudem, der aufwendigere Bedarfspass sei für die Energieeinsparung der Häuser nicht effizient. "Er kann eine vernünftige Energieberatung nicht ersetzen", erklärte ein Verbandssprecher.

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