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Vattenfall muss Kürzung der Netzentgelte hinnehmen
Der 3. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hat heute die Beschwerde der Vattenfall Europe Transmission GmbH gegen die Kürzung der beantragten Netzentgelte zurückgewiesen. Das teilte das Gericht der Presse mit.
Im Oktober 2005 beantragte Vattenfall ordnungsgemäß seine Netzentgelte bei der Bundesnetzagentur. Das sind die Kosten, welche der Netzbetreiber Stromanbietern dafür in Rechnung stellen darf, dass sie ihren Strom durch die Vattenfall-Netze leiten. Die Netzbetreiber haben in ihren Netzgebieten ein lokales Monopol. Deshalb müssen sie der Bundesnetzagentur gegenüber ihre Kosten offen legen und sich die Höhe der Netzentgelte genehmigen lassen, um Missbrauch zu verhindern.
Die Bundesnetzagentur hielt die veranschlagten Kosten für unangemessen und kürzte sie um rund 18 Prozent. Die Begründung: Vattenfall hatte noch nicht getätigte Investitionen auf seine Netzkunden umgelegt. Vor allem war der zulässige Eigenkapitalanteil nach Auffassung der Behörde zu hoch veranschlagt worden. Dagegen legte Vattenfall Beschwerde ein, was jetzt abgewiesen wurde.
Das Netzgebiet von Vattenfall umfasst die neuen Bundesländer sowie Berlin und Hamburg. Der Wert der Kürzungen machte im Genehmigungszeitraum 50 Millionen Euro aus. Da der Senat Vattenfall die Möglichkeit offen gelassen hat, die Beschwerde vor den Bundesgerichtshof zu tragen, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Im Oktober 2005 beantragte Vattenfall ordnungsgemäß seine Netzentgelte bei der Bundesnetzagentur. Das sind die Kosten, welche der Netzbetreiber Stromanbietern dafür in Rechnung stellen darf, dass sie ihren Strom durch die Vattenfall-Netze leiten. Die Netzbetreiber haben in ihren Netzgebieten ein lokales Monopol. Deshalb müssen sie der Bundesnetzagentur gegenüber ihre Kosten offen legen und sich die Höhe der Netzentgelte genehmigen lassen, um Missbrauch zu verhindern.
Die Bundesnetzagentur hielt die veranschlagten Kosten für unangemessen und kürzte sie um rund 18 Prozent. Die Begründung: Vattenfall hatte noch nicht getätigte Investitionen auf seine Netzkunden umgelegt. Vor allem war der zulässige Eigenkapitalanteil nach Auffassung der Behörde zu hoch veranschlagt worden. Dagegen legte Vattenfall Beschwerde ein, was jetzt abgewiesen wurde.
Das Netzgebiet von Vattenfall umfasst die neuen Bundesländer sowie Berlin und Hamburg. Der Wert der Kürzungen machte im Genehmigungszeitraum 50 Millionen Euro aus. Da der Senat Vattenfall die Möglichkeit offen gelassen hat, die Beschwerde vor den Bundesgerichtshof zu tragen, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.